Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2011/110: Bericht über die Zukunft der 2. Säule · 176 Seiten

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Im Folgenden sind eine rückversicherte Sammeleinrichtung und die darin vorkommenden Rechtsverhältnisse aufgezeigt.

Im Gegensatz zu den Sammeleinrichtungen sind die einer Gemeinschaftseinrichtung angeschlossenen Arbeitgeber miteinander verbunden. Dabei kann es sich um eine wirtschaftliche oder finanzielle Verbundenheit handeln (z.B. Konzerneinrichtungen), oder aber die Arbeitgeber verfolgen gemeinschaftliche Interessen (z.B. Verbandseinrichtungen). Es herrscht das Einheits-, Gemeinschafts- und Solidaritätsprinzip. Die angeschlossenen Unternehmen unterstehen demselben Vorsorgeregime und decken den Vorsorgebedarf aus einem übersichtlichen Planangebot ab. Es wird ein gemeinsames Vermögen geäufnet. Organisation und Rechnungslegung erfolgen gemeinschaftlich. Die einzelnen Anschlüsse werden nicht getrennt geführt. Die Vorsorgeeinrichtung eines Berufsverbandes oder mehrerer Unternehmen eines Konzerns werden in der Regel in der Form der Gemeinschaftseinrichtung geführt.