Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2011/110: Bericht über die Zukunft der 2. Säule · 176 Seiten
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A. Nicht in den Betriebsrechnungen enthaltene Vermögensverwaltungskosten: Es
handelt sich im Wesentlichen um Gebühren und Transaktionskosten, die innerhalb von kollektiven Anlagegefässen anfallen. Sie werden der Vorsorgeeinrichtung nicht in Rechnung gestellt, sondern innerhalb des Kollektivvermögens direkt mit der Wertentwicklung des Anlagegefässes verrechnet. Ebenfalls nicht in der Betriebsrechnung der Vorsorgeeinrichtungen erscheinen die nicht enthaltenen Vermögensverwaltungskosten, die in strukturierten Produkten eingepreisten Gebühren, implizite Transaktionskosten (wie sie beispielsweise im Obligationenhandel üblich sind) und nicht rückforderbare, ausländische Quellensteuern.
B. Kostenprämien aus Versicherungsverträgen: Die Prämien für Risiko- oder
Vollversicherungen, die von (teil-)versicherten Vorsorgeeinrichtungen abgeschlossen werden, enthalten implizit Verwaltungs-, Vertriebs- und Vermögensverwaltungsaufwendungen der Versicherungsgesellschaft. Da die Vorsorgeeinrichtungen die gesamten Prämien als Versicherungsaufwand abbuchen, erscheinen diese in den Prämien enthaltenen Kostenbestandteile ebenfalls nicht als solche in den Betriebsrechnungen der Vorsorgeeinrichtungen.
Eine der wichtigsten Errungenschaften der Studie ist die umfassende Definition der Vermögensverwaltungskosten. Sie gründet auf Kriterien, die in Fachkreisen auf breite Akzeptanz und Anerkennung stossen könnten. Die in der Studie verwendete Kostendefinition wurde von einer Gruppe von Experten gutgeheissen. Sie erfasst sowohl die den Vorsorgeeinrichtungen fakturierten als auch die nicht fakturierten Vermögensverwaltungskosten und unterscheidet die drei folgenden Kostenaggretate:
TER oder „Total Expense Ratio“
TTC oder Transaktionskosten & Steuern („Transaction and Tax Cost“)
SC oder übrige Kostenbestandteile („Supplementary Cost“)
Dieses dreiteilige Kostenkonzept wurde so weit als möglich in allen Anlagesegmenten beziehungsweise Vermögensverwaltungskonzepten verwendet. Für die anhand der verfügbaren Angaben nicht bezifferbaren Elemente wurden Kostenhypothesen erstellt. Auch diese wurden von Experten gutgeheissen.