Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2011/110: Bericht über die Zukunft der 2. Säule · 176 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 45Fedlex · Erläuternder Bericht
Die Modelle, in denen die ArbeitnehmerInnen Vorsorgelösungen wählen können, die nicht mehr an den Arbeitgeber gebunden sind, bergen das Risiko, dass die Arbeitgeber sich aus der überobligatorischen Berufsvorsorge zurückziehen (die Vorsorge wird für das Image bedeutungslose, da sie, nicht mehr vom Unternehmen selbst angeboten wird). In der Studie wird auf die in den USA und in Grossbritannien beobachtete Tendenz hin zu einer Auflösung von Vorsorgeplänen mit definiertem Leistungsumfang hingewiesen. Diese Tendenz geht mit einem Rückgang des Leistungsniveaus einher.
Die freie Wahl im Anlagebereich erfordert einen hohen und laufend aktuellen Informationsstand der Versicherten. Obwohl eigentlich davon ausgegangen werden kann, dass die Wahlmöglichkeit Anreize schafft, haben empirische Studien ergeben, dass sich die Versicherten oft passiv verhalten und sich häufig für die Standardlösung entscheiden. Zudem ist ein einzelner Versicherter den Vermögensschwankungen stärker ausgesetzt als ein Versichertenkollektiv, das davon profitiert, dass die Risiken von mehreren Versicherten gemeinsam getragen werden.80
Es wird allgemein davon ausgegangen, dass ein System mit Wahlfreiheit den Wettbewerb erhöht und dadurch Druck auf die Verwaltungskosten ausübt. Dem ist aber nicht so. Die Anbieter müssen für die Akquirierung von Neumitgliedern einen kostenintensiven Werbe- und Marketingaufwand betreiben. Ein weiterer Kostenfaktor ist der mit den Mutationen (Ein- und Austritte von Versicherten, Änderungen der Anlagestrategien) verbundene Verwaltungsaufwand. Auch für die Unternehmen fallen zusätzliche Verwaltungskosten an, da sie in einem System mit Wahlfreiheit mit vielen verschiedenen Leistungserbringern und nicht mehr nur mit einer Pensionskasse, die das gesamte Personal versichert, zu tun haben.
Aufgrund der erläuterten Elemente sind die Autoren zum Schluss gekommen, dass die Szenarien 1 und 2 in der Schweiz nicht und Szenario 3 nur sehr bedingt durchführbar sind.
Die zweite vom BSV in Auftrag gegebene Machbarkeitsstudie81 wurde von Befürwortern der freien Wahl erstellt. Sie befasst sich mit den gleichen drei Szenarien und untersucht die gleichen ausländischen Systeme. Im Hinblick auf die Einführung eines in der Schweiz funktionsfähigen Modells haben die Forscher ein viertes Szenario vorgeschlagen, das gegenüber den Szenarien 1 bis 3 zusätzliche Elemente und Leitplanken enthält. Dieses vierte Modell zeichnet sich im Wesentlichen durch folgende Eigenschaften aus:
Der Versicherte kann den Leistungserbringer und den Sparplan frei wählen. Der Arbeitgeber und die Arbeitnehmenden einigen sich, welcher Lohnanteil an einen anerkannten Alterssparplan überwiesen wird. Zur Sicherstellung des Vorsorgeziels werden dabei obligatorische Mindest-Spargutschriften vorgeschrieben, von denen der Arbeitgeber mindestens die Hälfte übernimmt.
Die Risiken Tod und Invalidität werden von einer arbeitgebergebundenen Risikoversicherung gedeckt. Die Risikoversicherung könnte aus verwaltungsökonomischen Gründen bei der Unfallversicherung oder der AHV/IV angesiedelt werden.
Die Anbieter von Sparplänen können Anlagen unterschiedlicher Risikostufen anbieten, wobei die maximale/minimale Risikoexposition gegebenenfalls in
Ausserdem geht bei einem Kapitalbezug neben dem Inflationsrisiko zusätzlich auch das Langlebigkeitsrisiko ganz auf den Versicherten über.
80 Als Beispiel wird Chile genannt, wo die 1995 und 1998 pensionierten Versicherten so erhebliche Einbussen ihrer Vermögenswerte erlitten, dass die Behörden ihnen rieten, ihre Pensionierung aufzuschieben, um dann von besseren Marktbedingungen zu profitieren.
81 Ott Walter / Baur Martin / Schmid Adrian / Keller Beat im Auftrag des BSV, Freie Wahl der Pensionskasse – Machbarkeitsstudie, Forschungsbericht 9/05, Bern 2005.