Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2011/110: Bericht über die Zukunft der 2. Säule · 176 Seiten
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die Vor- und Nachteile einer Weiterführung der heutigen Strukturen und der Einführung einer freien Wahl einander gegenüberzustellen.
4.4 Lösungsansätze
4.4.1 Problem: Welche Art von freier Wahl?
4.4.1.1 Problembeschreibung
In der schweizerischen beruflichen Vorsorge können Angestellte ihre Vorsorgeeinrichtung nicht selbst wählen. Sie werden obligatorisch der Einrichtung ihres Arbeitgebers angeschlossen. Befürworterinnen und Befürworter der Wahlfreiheit sehen darin eine Einschränkung der Mobilität auf dem Arbeitsmarkt und eine Ursache für Ineffizienzen, da der Wettbewerb zwischen den Vorsorgeeinrichtungen fehlt.
4.4.1.2 Lösungsansatz A: Wahlmodell einführen
Die Ausgestaltung eines Wahlmodells würde folgende Vor- und Nachteile mit sich bringen:
Da der Versicherte die Folgen seines Entscheids selbst trägt, sind Garantien und die Umverteilung zwischen den einzelnen Versicherten zur Gewährleistung der vorgegebenen Garantien nicht mehr notwendig. Der Wettbewerb fördert ausserdem die Kosteneffizienz. Hinzu kommt, dass die Mobilität auf dem Arbeitsmarkt durch einen firmenunabhängigen Alterssparplan erhöht würde.
Mit einem Modell der freien Wahl des Vorsorgeproduktes kann der angestrebte Sozialschutz nur mit einer ausreichenden Regulierung der Beiträge, der Kosten und der Standardisierung der angebotenen Produkte erreicht werden. Dass ein solches Modell die Gesetzgebung im Bereich der beruflichen Vorsorge zu straffen und zu vereinfachen vermag, ist deshalb zu bezweifeln83. Die erwähnte Standardisierung bedingt, dass die Versicherten über die nötigen Informationen verfügen und dass die Produkte problemlos vergleichbar sind. Ansonsten ist das Modell nicht funktionsfähig. Es ist auch nur dann verlässlich, wenn Wettbewerb (Markttransparenz und Marktzugang) und Professionalität der Leistungserbringer gegeben sind.
Um einen ausreichenden Sozialschutz zu gewährleisten, müsste das Wahlmodell an die Beibehaltung einer obligatorischen Mindestversicherung gekoppelt sein. Dies würde zur Trennung der minimalen Vorsorge von der weitergehenden Vorsorge führen, wobei die Wahlfreiheit nur bei letzterer möglich wäre. Dieses Zweistufensystem hat den doppelten Verwaltungsaufwand zur Folge.
Die Modelle, in denen die Arbeitnehmenden arbeitgeberunabhängige Vorsorgelösungen wählen können, bergen das Risiko, dass die Arbeitgeber sich aus der weitergehenden Vorsorge zurückziehen und sich auf das BVG-Minimum beschränken (das Vorsorgeangebot des Arbeitgebers wird für sein Image bedeutungslos, da sich das Unternehmen nicht mehr selbst um die Vorsorge kümmert; das Unternehmen kann die Firmentreue der Angestellten nicht mehr mit einem guten Vorsorgeangebot beeinflussen).
Die positiven Auswirkungen des für ein System mit Wahlfreiheit typischen Wettbewerbs gingen teilweise verloren, da die Anbieter für die Akquirierung von Neumitgliedern einen kostenintensiven Werbe- und Marketingaufwand betreiben müssen. Ein System mit Wahlfreiheit ist für das Unternehmen mit zusätzlichen Kosten verbunden, da es mit vielen verschiedenen Leistungserbringern und nicht mehr nur mit einer Pensionskasse zu tun hat, die das gesamte Personal versichert.
Der Bundesrat hat sich bereits 2006 gegen die freie Wahl ausgesprochen. Es sind zudem keine neuen Argumente ersichtlich, die eine grundsätzlich andere Beurteilung bewirken könnten.
Dieser Lösungsansatz stellt für die BVG-Kommission keine Option dar.
83 U.a. im Hinblick auf die Ziele der Motion Graber (10.3795), «Administrative Entschlackung des BVG».