Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2011/110: Bericht über die Zukunft der 2. Säule · 176 Seiten

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 Szenario 1: vollständig freie Wahl, ohne weitere Angaben zu den Modalitäten

 Szenario 2: teilweise freie Wahl, die auf einem Splitting zwischen dem obligatorischen und dem weitergehenden Teil der Vorsorge beruht. Der obligatorische Teil wird weiterhin von der Vorsorgeeinrichtung des Arbeitgebers abgewickelt, für den überobligatorischen Teil können die Versicherten die Vorsorgeeinrichtung aber frei wählen.

 Szenario 3: teilweise freie Wahl, ebenfalls beruhend auf einem Splitting zwischen dem obligatorischen und dem weitergehenden Teil, wobei der Versicherte für die weitergehende Vorsorge keine freie Wahl der Pensionskasse hat, sondern den Vorsorgeplan oder die Anlagestrategie innerhalb der Pensionskasse frei wählen kann76.

Die beiden Studien enthalten zudem eine dokumentierte Analyse fünf ausländischer Vorsorgesysteme, die sich durch weitreichende Wahlmöglichkeiten auszeichnen (Chile, Vereinigte Staaten von Amerika, Grossbritannien, Australien und Schweden).

Die erste Studie77, die von Gegnern des Grundsatzes der freien Wahl durchgeführt wurde, gelangt zum Schluss, dass die Szenarien 1 und 2 im schweizerischen System nicht umsetzbar sind, und zieht das 3. Szenario höchstens als möglichen Weg für eine Flexibilisierung in Erwägung.

Interessant ist die Studie deshalb, weil sie die Grenzen und Hindernisse einer Einführung der Wahlfreiheit im Schweizer System aufzeigt. Zusammenfassend sind folgende Punkte zu beachten:

 Es muss vorrangig geklärt werden, welche Risiken gedeckt sind. Im Gegensatz zur schweizerischen beruflichen Vorsorge beschränken sich die bestehenden von einer freien Wahl geprägten Systeme (und die theoretischen Studien zur Einführung der freien Wahl) im Allgemeinen auf das Altersrisiko und beruhen demzufolge auf dessen Trennung von den Risiken Invalidität und Tod.

 Die Beibehaltung einer obligatorischen Mindestversicherung (mit Gegenseitigkeit der Risiken) führt de facto zur Trennung der minimalen Vorsorge von der weitergehenden Vorsorge, da die Wahlfreiheit der Leistungen nur im Rahmen des überobligatorischen Teils möglich ist78. Dieses Zweistufensystem hat die Verdoppelung des administrativen Aufwands zur Folge. Die weitergehende Vorsorge zeichnet sich durch die Vertragsfreiheit und die Möglichkeit aus, bei der Aufnahme Vorbehalte anzumelden, um das Antiselektionsrisiko einzuschränken.

 In einem System mit freier Wahl geht die für ein Versichertenkollektiv bezeichnende Solidarität verloren, da die kollektive Tarifierung nicht auf die Versicherten als Einzelpersonen angewendet werden kann, was wiederum die Vorsorgekosten erhöht79.

das Thema nur einseitig angegangen wird. Die Forscher haben ihre ursprünglichen Haltung nach Abschluss der Berichte beibehalten.

76 Dieses Szenario unterscheidet sich nicht wesentlich von den mit der 1. BVG-Revision eingeführten Neuheiten.

77 Pittet Associés / Schneider Jacques-André im Auftrag des BSV, Machbarkeitsstudie zur freien Pensionskassenwahl, Forschungsbericht 10/05, Bern 2005.

78 Die Autoren halten drei verschiedene Formen für die Verwaltung der obligatorischen Versicherung für denkbar: Ein Modell des organisierten Wettbewerbs mit einem Mechanismus des Risikoausgleichs zwischen den Institutionen (der Vertragszwang setzt das Verbot von medizinischen Vorbehalten voraus), anders gesagt eine Struktur ähnlich der Krankenversicherung, die aus der obligatorischen Grundversicherung (Sozialversicherungsgesetzgebung) und der Zusatzversicherung (Versicherungsvertragsgesetzgebung) besteht, ein Modell analog der AHV-Ausgleichskassen oder der Kassen nach Branche, Region oder Kollektivvertrag oder ein Modell der nationalen Einheitskasse.

79 Das zeigen namentlich das chilenische und das britische Beispiel, in denen die zur Fondsverwaltung verwendeten Einrichtungen mit den unabhängigen Versicherungsgesellschaften die Umwandlung des Kapitals eines Versicherten in eine Leibrente aushandeln müssen. Dadurch werden die Kosten für den Bezug in Rentenform gegenüber einem Kapitalbezug entsprechend höher, was das Verhalten der Versicherten beeinflusst.