Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2011/110: Bericht über die Zukunft der 2. Säule · 176 Seiten

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Abhängigkeit des Alters der Versicherten vorgegeben ist, um die Sozialziele zu erreichen.

 Ab einem zu definierenden Alter können die Versicherten ein Produkt wählen, das eine Altersrente in einer bestimmten Höhe garantiert. Diese Produkte können nur von entsprechend streng beaufsichtigten Versicherungsgesellschaften angeboten werden.

Die genannten Eigenschaften sind gleichzeitig Voraussetzungen für die Umsetzung des vierten Szenarios in der Schweiz. Laut den Autoren der Studie hätte dieses Modell unter anderem folgende Vorteile:

 Da der Versicherte die Folgen seines Entscheids selbst trägt, sind Garantien und die Umverteilung zwischen den einzelnen Versicherten zur Gewährleistung der vorgegebenen Garantien nicht mehr notwendig.

 Der Wettbewerb fördert die Kosteneffizienz. Arbeitgeber und Vorsorgeeinrichtungen werden durch Zusammenführung der Risikoversicherung mit einer bereits bestehenden Versicherung administrativ entlastet.

 Die Mobilität auf dem Arbeitsmarkt würde durch einen firmenunabhängigen Alterssparplan erhöht. Mit der freien Wahl könnte auch die Lücke bei ArbeitnehmerInnen mit nur kurzfristigen Arbeitsverhältnissen oder mehreren gleichzeitigen Arbeitsverhältnissen mit tiefen Löhnen geschlossen werden.

Das Szenario wäre aber nur mit regulatorischen Massnahmen denkbar. Die angebotenen Produkte müssten im Sinne der Erreichung der Vorsorgeziele gestaltet werden (Beitragshöhe, Kostenkontrolle, Vorgabe standardisierter Produkte), die Informationen für die Versicherten standardisiert und einfach vergleichbar sein, und der Wettbewerb (Markttransparenz und Marktzugang) sowie die Professionalität der Leistungserbringer sichergestellt werden.

Wie die beiden Machbarkeitsstudien zur freien Pensionskassenwahl zeigen, ginge die Ausgestaltung eines solchen Modells mit tief greifenden strukturellen Änderungen einher. Solche Umgestaltungen wären mit erheblichem Aufwand verbunden und würden wohl eine mehr oder weniger lange Übergangsphase erfordern. Darüber hinaus ist ein System mit Wahlmöglichkeiten nur dann effizient, wenn mehrere Vorbedingungen erfüllt sind, allen voran die Gewährleistung eines regulatorischen Rahmens, der für den Erhalt und die Bestätigung der Vorsorgeziele sorgt.

Beim Vergleich mit den Systemen der anderen Länder schneidet die Schweiz positiv ab. Die im Rahmen der Doppelstudie durchgeführten Untersuchungen der ausländischen Modelle zeigen klar, dass ein System der freien Wahl nicht alle Probleme löst und deshalb auch keine endgültige Reform darstellt. Jeder Vorteil eines Modells birgt meist auch einen Nachteil, ein Risiko oder unerwünschte Nebeneffekte.

Der Bundesrat hat sich bereits 2006 gegen die freie Wahl ausgesprochen82. Auch die BVG-Kommission war 2005 einstimmig dagegen und hat vorgeschlagen, die Thematik nicht weiter zu untersuchen. Die Sozialpartner sprechen sich ebenfalls gegen die freie Wahl der Pensionskasse aus.

4.3 Soll-Zustand

Es gilt zu klären, ob allfällige inzwischen eingetretene grundlegende Änderungen ein erneutes Aufrollen der Debatte über die freie Pensionskassenwahl rechtfertigen. Auch sind

82 Pressemitteilung des EDI, Der Bundesrat spricht sich gegen eine freie Wahl der Pensionskasse aus, veröffentlicht am 17.03.2006, in: http://www.news.admin.ch/message/index.html?lang=de&msg-id=3839.