Botschaft

Vernehmlassung 2011/118: Botschaft über die Finanzierung der schweizerischen Eisenbahninfrastruktur (SBB und Privatbahnen) und die Leistungsvereinbarung Bund-SBB für die Jahre 2013-2016 · 45 Seiten

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Übersicht

Mit dieser Botschaft legt der Bundesrat die Ziele für die Entwicklung der vom Bund finanzierten beziehungsweise mitfinanzierten Eisenbahninfrastruktur der SBB und der Privatbahnen sowie die dafür benötigten Finanzmittel für die Jahre 2013–2016 fest.

Mit der Leistungsvereinbarung Bund-SBB 2013–2016 (LV SBB 13–16) einigen sich Bund und SBB zum fünften Mal seit Inkrafttreten der Bahnreform 1999 gemeinsam auf die von der SBB zu erreichenden Ziele und die dafür vom Bund zur Verfügung gestellten Finanzmittel für den Betrieb, Unterhalt und Erhalt der Eisenbahninfrastruktur der SBB.

Die Finanzierung der Privatbahnen (übrige konzessionierte Eisenbahnunternehmen) wurde 2011 weitgehend an diejenige der SBB angeglichen. Mit der vorliegenden Botschaft werden die Ziele und der Verpflichtungskredit für 2013–2016 festgelegt. Nach einer Übergangsphase mit einer zweijährigen Leistungsvereinbarung wird mit den Privatbahnen erstmals eine vierjährige Leistungsvereinbarung abgeschlossen.

An den Zielen für die Betreiberinnen der Eisenbahninfrastruktur hat sich gegenüber der Periode 2011–2012 nur wenig verändert.

Für den Ausgleich der geplanten ungedeckten Kosten aus Betrieb und Unterhalt der Eisenbahninfrastruktur und zur Finanzierung der Investitionen – mit oberster Priorität für den Substanzerhalt – stellt der Bund für die Jahre 2013–2016 insgesamt 9449 Millionen Franken zur Verfügung. Davon entfallen 6624 Millionen auf die SBB-Infrastruktur und 2825 Millionen auf die Infrastrukturen der Privatbahnen. Der grösste Teil davon sind Investitionsbeiträge (etwa 83% bei der SBB, 76% bei den Privatbahnen). Weil auf den Strecken der Privatbahnen, mit Ausnahme der BLS Netz AG, nur wenig Personenfern- und Güterverkehr abgewickelt wird und die durchschnittlichen Trassenpreiserlöse deshalb geringer ausfallen, ist der Anteil der Betriebsabgeltungen dort höher als bei der SBB-Infrastruktur.

Mit der Erhöhung des Zahlungsrahmens beziehungsweise des Verpflichtungskredits und mit der Anpassung des Trassenpreissystems ab 2013 stehen den Infrastrukturbetreiberinnen gegenüber den Jahren 2010–2012 deutlich mehr Mittel zur Verfügung. Damit wird der geltend gemachte Mehrbedarf für die Substanzerhaltung der Eisenbahninfrastruktur finanziert. Die Aufstockungen des Zahlungsrahmens für die SBB-Infrastruktur und des Verpflichtungskredits für die Privatbahninfrastruktur zur Finanzierung des Mehrbedarfs in der Finanzrechnung des Bundes sind durch eine entsprechende Reduktion der Speisung des FinöV-Fonds zu kompensieren. In den Jahren 2013–2016 beträgt diese Reduktion 650 Millionen Franken.

Die Priorität des Bundes liegt bei der Substanzerhaltung. Die Mittel für Erweiterungsinvestitionen können aus diesem Grund nicht weiter erhöht werden. Eine weitere Erhöhung des Zahlungsrahmens beziehungsweise des Verpflichtungskredits für zusätzliche Erweiterungsinvestitionen zu Lasten des FinöV-Fonds würde zu einer Verzögerung von Eisenbahngrossprojekten führen und wird daher vom Bundesrat abgelehnt.