Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2011/119: Entwurf des Berichts des Bundesrates zur Strategie Bevölkerungsschutz und Zivilschutz 2015+ · 71 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 4Fedlex · Erläuternder Bericht

Bericht des Bundesrates über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz 2015+ Seite 1 _____________________________________________________________________________________

1. Einleitung

1.1 Veranlassung

Die nach 1989 grundlegend veränderten sicherheitspolitischen Rahmenbedingungen in Europa waren Anlass für einen tiefgreifenden Wandel des Bevölkerungsschutzes in der Schweiz. Aus einem primär auf den Schutz vor den Auswirkungen eines Krieges ausgerichteten Zivilschutz entstand das Verbundsystem Bevölkerungsschutz mit seinen Partnerorganisationen Polizei, Feuerwehr, Gesundheitswesen, technische Betriebe und Zivilschutz, das auf den Schutz der Gesellschaft vor allen Arten von Gefahren und Notlagen ausgerichtet ist. In einem ersten Schritt (1991–1995) wurde die Bedeutung der Katastrophenhilfe jener des Schutzes der Bevölkerung im Kriegsfall gleichgestellt. In der Folge (1999–2004) wurde die Katastrophen- und Nothilfe zur Priorität; die Bewältigung eines bewaffneten Konflikts rückte in den Hintergrund. In den gleichen Zeitraum fiel die Schaffung des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz (BABS) im Eidgenössischen Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS). Es umfasst das frühere Bundesamt für Zivilschutz, das Labor Spiez und die Nationale Alarmzentrale (NAZ).

Die seither mit dem Bevölkerungsschutz gemachten Erfahrungen sind mehrheitlich positiv. Als Teil des im Bericht des Bundesrates an die Bundesversammlung vom 23. Juni 20101 über die Sicherheitspolitik der Schweiz (SIPOL B 2010) skizzierten Konzepts eines Sicherheitsverbunds Schweiz (SVS) muss er jedoch in den nächsten Jahren weiter angepasst werden. Es geht darum, die Aufgabenteilung zwischen den staatlichen Ebenen einerseits und zwischen den Partnerorganisationen des Bevölkerungsschutzes andrerseits zu überprüfen und nötigenfalls anzupassen, die Leistungs- und Durchhaltefähigkeit zu klären sowie Bestandes-, Infrastruktur- und Materialfragen anzugehen. Dies betrifft insbesondere den Zivilschutz, eine der Partnerorganisationen des Bevölkerungsschutzes. Dabei sollen nicht finanzierte Lastenverschiebungen zwischen Bund und Kantonen vermieden werden.

Punktuelle Optimierungen am bestehenden System sind mit einer Teilrevision des Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetzes vom 4. Oktober 20022 eingeleitet worden.3 Dabei geht es vor allem um eine flexiblere Handhabung der Anzahl Schutzdienst- beziehungsweise Ausbildungstage für Kader und Spezialisten sowie um die Werterhaltung der Schutzrauminfrastruktur.

Darüber hinaus ist aber eine grundsätzliche Überprüfung durch Bund und Kantone und eine allfällige Anpassung von Bevölkerungs- und Zivilschutz nötig. Der Bundesrat hat deshalb das VBS beauftragt, in Zusammenarbeit mit der Regierungskonferenz Militär, Zivilschutz, Feuerwehr eine Strategie zur Weiterentwicklung des Bevölkerungsschutzes und des Zivilschutzes für den Zeithorizont nach 2015 zu erarbeiten. Dazu wurde im Herbst 2010 eine Arbeitsgruppe unter der Leitung von Regierungsrat Josef Dittli (UR) gebildet. Sie umfasste Vertreterinnen und Vertreter von Bund und Kantonen, der einzelnen Partnerorganisationen und weiterer Akteure, die im Bevölkerungsschutz zum Tragen kommen.

1BBl 2010 5133

2 SR 520.1

3 Die Teilrevision des Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetztes wird 2011 im Parlament beraten und soll auf den 1. Januar 2012 in Kraft treten.