Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2011/119: Entwurf des Berichts des Bundesrates zur Strategie Bevölkerungsschutz und Zivilschutz 2015+ · 71 Seiten
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Bericht des Bundesrates über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz 2015+ Seite 2 _____________________________________________________________________________________
Die Motion 10.3540 von Nationalrätin Evi Allemann verlangt vom Bundesrat einen vertiefenden «Bericht Bevölkerungsschutz» mit umfassendem Modernisierungskonzept. Mit dem vorliegenden Bericht ist die Motion erfüllt. Als konzeptionelle Grundlage, insbesondere bei der Bedrohungs- und Gefahrenanalyse, dient der SIPOL B 2010. Zudem waren bei der Erarbeitung dieses Berichts parallel laufende Projekte zu berücksichtigen, zu denen inhaltliche Schnittstellen und Abhängigkeiten bestehen, insbesondere der Aufbau des Koordinations- und Konsultationsmechanismus für den Sicherheitsverbund Schweiz, die Einsetzung des Bundesstabs ABCN (BST ABCN), die Weiterentwicklung der Armee und die Sicherheitsverbundsübung 2014.
1.2 Sicherheitsverbund Schweiz, Bevölkerungsschutz, Zivilschutz
Sicherheitsverbund Schweiz
Der Sicherheitsverbund Schweiz soll helfen, Bedrohungen und Gefahren umfassend zu erkennen und unter Beteiligung der verschiedenen Partner koordiniert und vernetzt abzuwehren und zu bewältigen. Er umfasst alle Organisationen, mit denen die Schweiz auf sicherheitspolitische Bedrohungen und Gefahren reagieren kann. Hauptpartner sind der Bund und die Kantone; sie tragen die Einsatzverantwortung und verfügen über die für ihren Aufgabenbereich nötigen Mittel, Führungsorgane und -infrastrukturen. Weitere Partner sind die Gemeinden, vor allem die grossen Städte, und Dienstleistungserbringer (insbesondere im Bereich der kritischen Infrastrukturen wie Energie, Wasserversorgung und -entsorgung, Verkehr und Kommunikationsinfrastruktur). Entscheidend für das Funktionieren des Sicherheitsverbunds Schweiz sind die Fähigkeiten und Mittel der Partner, die gemeinsame Entwicklung von Strategien sowie eine klare Zuordnung der Aufgaben und die Regelung der Einsatz- und Führungsverantwortung.