Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2011/119: Entwurf des Berichts des Bundesrates zur Strategie Bevölkerungsschutz und Zivilschutz 2015+ · 71 Seiten

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Bericht des Bundesrates über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz 2015+ Seite 3 _____________________________________________________________________________________

Eine Einteilung in vier Sicherheitsbereiche, wie sie im SIPOL B 2010 vorgenommen wurde, ist nützlich, um Aufgaben und Zuständigkeiten zuzuordnen und um Fähigkeiten und Kapazitäten der Partner zur Prävention und Bewältigung von Ereignissen zu verbessern, aufeinander abzustimmen oder neu zu entwickeln. Der Bevölkerungsschutz spielt primär im Sektor B der folgenden Darstellung eine Rolle, Teile davon sekundär auch in den Sektoren A und D.

Der Sicherheitsverbund Schweiz stellt die bestehende Kompetenzaufteilung zwischen Bund und Kantonen und insbesondere den Grundsatz der Subsidiarität4 nicht in Frage. Es geht darum, die Koordination zwischen Bund und Kantonen sowie den Kantonen untereinander zur Verhütung und Bewältigung sicherheitspolitischer Bedrohungen und Gefahren, zur Entwicklung gemeinsamer Strategien und Lösungen und zur Festlegung und Umsetzung der in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich liegenden Massnahmen zu verbessern. Ein Konsultations- und Koordinationsmechanismus, dessen zweijährige Pilotphase im Januar 2011 begann, dient dazu, Massnahmen und Entscheide aufeinander abzustimmen. Der Sicherheitsverbund Schweiz schafft keine zusätzlichen Hierarchiestufen; die Verantwortlichkeiten werden dort belassen, wo sie nach geltendem Recht liegen.

Der Sicherheitsverbund Schweiz ist der Rahmen, in dem die Zusammenarbeit von Bund, Kantonen und Gemeinden, ebenso wie der Partnerorganisationen des Bevölkerungsschutzes, weiterentwickelt und die Fähigkeiten verbessert werden sollen.

Bevölkerungsschutz

Der Bevölkerungsschutz ist eines von acht Instrumenten5 der Sicherheitspolitik. Genau besehen bezeichnet der Begriff nicht ein einziges Instrument, sondern ein Verbundsystem von Polizei, Feuerwehr, dem Gesundheitswesen, technischen Betrieben (Elektrizität, Gasversorgung, Wasserversorgung und -entsorgung, Verkehr, Kommunikationsinfrastruktur) und Zivilschutz. Dazu kommen Führungs- und Koordinationsorgane des Bundes, der Kantone und der Gemeinden. Von Bevölkerungsschutz wird dann gesprochen, wenn ein Ereignis die Partnerorganisationen – Polizei6, Feuerwehr, Gesundheitswesen, technische Betriebe und Zivilschutz – gemeinsam betrifft und sie von den Führungsstäben von Kanton, Region oder Gemeinde im Verbund eingesetzt werden.7 Dabei stützen sie sich auf gemeinsame Einsatzplanungen und umfassende Risikoanalysen.

4 Subsidiarität bedeutet, dass Aufgaben auf der tiefstmöglichen staatlichen Ebene wahrgenommen werden und die übergeordnete Ebene nur unterstützt oder eingreift, wenn die untere Ebene ihre Aufgaben in personeller, materieller oder zeitlicher Hinsicht allein nicht zu bewältigen vermag

5 Aussenpolitik, Armee, Bevölkerungsschutz, Nachrichtendienst, Wirtschaftspolitik, Zollverwaltung, Polizei und Zivildienst.

6 Die Polizei ist einerseits ein eigenständiges sicherheitspolitisches Instrument, das in der alltäglichen Gewährleistung von Sicherheit eine zentrale Rolle spielt; anderseits aber ist die Polizei auch Teil des Verbundsystems Bevölkerungsschutz, in dem sie zusammen mit den Partnerorganisationen auch bei Katastrophen und Notlagen zum Einsatz kommt. Für diesen Bericht von Belang ist nur jener Teil der Polizeiaufgaben, die Teil dieses Verbundsystems sind. Eine ähnliche Unterscheidung kann auch für die Feuerwehr, das Gesundheitswesen und die technischen Betriebe vorgenommen werden.

7 In der Regel erfolgen Führung und Mitteleinsatz auf Stufe der Kantone und Regionen/Gemeinden; der Bund koordiniert bei Bedarf.