Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2011/119: Entwurf des Berichts des Bundesrates zur Strategie Bevölkerungsschutz und Zivilschutz 2015+ · 71 Seiten

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Bericht des Bundesrates über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz 2015+ Seite 4 _____________________________________________________________________________________

Der Bevölkerungsschutz ist in erster Linie für die Vorsorge und Bewältigung von Katastrophen und Notlagen zuständig. Da diese plötzlich eintreten können, muss er in der Lage sein, Leistungen jederzeit und aus dem Stand zu erbringen. Die Mittel zur Ereignisbewältigung liegen in der Verantwortung der Kantone, spezialisierte Kapazitäten (Labor Spiez und NAZ) in jener des Bundes.

Mehrere Partnerorganisationen des Bevölkerungsschutzes verfügen über vernetzte Infrastruktureinrichtungen. Dazu gehören öffentliche und private Schutzräume sowie Schutzanlagen, insbesondere Kommandoposten mit Führungseinrichtungen und sanitätsdienstliche Anlagen. Dazu kommen Systeme zur Alarmierung und Information der Bevölkerung: stationäre und mobile Sirenen und geschützte Notfallsender. Wichtig ist auch die Kommunikationsinfrastruktur, die mit dem Sicherheitsnetz Funk Schweiz (Polycom) eine gesamtschweizerische Kommunikation zwischen den Behörden und Organisationen für Rettung und Sicherheit ermöglicht.

Im Bevölkerungsschutz arbeiten öffentliche und private Institutionen zusammen. Dazu gehören auch die koordinierten Bereiche8 (Kommunikationsinfrastruktur, Sanität, Verkehr, Wetter) sowie die Eidgenössische Kommission für ABC-Schutz, welche die Zusammenarbeit in der Planung, Vorbereitung und Umsetzung von Massnahmen sicherstellen. Eine ähnliche Funktion im Bereich der Naturgefahren erfüllt der Lenkungsausschuss Intervention Naturgefahren des Bundes.

Militärische Mittel kommen erst dann zum Einsatz, wenn die zivilen Mittel im interregionalen und interkantonalen Verbund ausgeschöpft sind oder entsprechende Ressourcen (z. B. Transportkapazitäten, schweres Rettungsgerät) fehlen.

Auf Bundesebene beschäftigt sich das BABS in der normalen Lage mit den Bedrohungen und Gefahren für die Bevölkerung, für ihre Lebensgrundlagen und die Kulturgüter. Das Amt entwickelt Strategien zu deren Abwehr und sorgt für die entsprechende Forschung und Entwicklung. Es erarbeitet Grundlagen für die Organisation des Zivilschutzes, für die Ausbildung im Zivilschutz sowie für das Material und die Schutzbauten. Zudem überwacht das BABS den Vollzug der Bundesvorschriften über den Zivilschutz durch die Kantone und unterstützt sie bei der Ausbildung und beim Einsatz von Teilen des Bevölkerungsschutzes. Bei ausserordentlichen Ereignissen wie erhöhter Radioaktivität, Störfällen mit chemischen Stoffen oder Organismen oder Überflutungen ist die NAZ für die Warnung, Alarmierung und Verbreitung von Verhaltensanweisungen an die Bevölkerung sowie die Information von Medien und Bevölkerung zuständig. Darüber hinaus ist die NAZ die permanente Stabsstelle des BST ABCN. Dieser dient dazu, bei einem ABCN-Ereignis die Zusammenarbeit der zuständigen Stellen und die Koordination der Einsätze zu gewährleisten. Das Labor Spiez stellt die Analyse von Proben, Fachberatung und spezialisierte Einsatzformationen für ABC-Ereignisse bereit.

Zivilschutz

Der Zivilschutz basiert auf einer Dienstpflicht, die in der Bundesverfassung niedergelegt ist. Er ist die einzige Partnerorganisation im Bevölkerungsschutz, welche die Durchhaltefähigkeit gewährleisten und die übrigen Partnerorganisationen bei Katastro-

8 Die koordinierten Bereiche sind für die Planung und Vorbereitung in spezifischen Bereichen zuständig, zur Abstimmung zwischen zivilen Stellen des Bundes und der Kantone sowie der Armee.