Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2011/119: Entwurf des Berichts des Bundesrates zur Strategie Bevölkerungsschutz und Zivilschutz 2015+ · 71 Seiten

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Bericht des Bundesrates über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz 2015+ Seite 5 _____________________________________________________________________________________

phen und Notlagen über Wochen unterstützen, verstärken und entlasten kann. Grundsätzlich liegt die Verantwortung für den Zivilschutz bei den Kantonen. Der Bund erlässt rechtliche Grundlagen und Vorschriften, insbesondere bezüglich Rekrutierung, Personal, Ausbildung und Einsätze sowie Kommunikationsinfrastruktur, Alarmierung und Schutzbauten.

Die Aufgaben des Zivilschutzes umfassen den Schutz der Bevölkerung, die Betreuung schutzsuchender Personen, den Schutz der Kulturgüter, die Unterstützung der Führungsorgane der Kantone und Gemeinden und anderer Partnerorganisationen sowie Instandstellungsarbeiten nach Katastrophen. Darüber hinaus erbringt er spezialisierte Leistungen für die Alarmierung der Bevölkerung, Bereitstellung der Schutzinfrastruktur und Mithilfe bei schweren Rettungen. Er kann auch in Abwesenheit von Katastrophen oder Notlagen Einsätze zugunsten der Gemeinschaft leisten.9 Leistungen zur Bewältigung von Katastrophen und Notlagen müssen praktisch ohne Vorbereitungszeit erbracht werden.

Der Zivilschutz wurde in den letzten Jahren stark kantonalisiert beziehungsweise regionalisiert. Als Folge sind die Kantone in der Koordination, in Ausbildungs- und Materialfragen zunehmend gefordert. Auch deshalb ist es angezeigt, die Weiterentwicklung des Zivilschutzes als Partnerorganisation im Verbundsystem Bevölkerungsschutz in einem separaten Teil dieses Berichts zu behandeln. Damit kann eine Vermischung zwischen den koordinativen Funktionen des Bevölkerungsschutzes und den internen Fragestellungen der Partnerorganisation Zivilschutz vermieden werden.

1.3 Umfeld

Verschiedene Elemente des Umfeldes beeinflussen die Ausgestaltung und Weiterentwicklung des Bevölkerungsschutzes. Dazu zählen der Föderalismus, die Subsidiarität die Entwicklung von Bedrohungen und Gefahren und die Weiterentwicklung der Armee, aber auch gesellschaftliche und demografische Trends. Angesichts der internationalen Zusammenarbeit bei natur- und technikbedingten Gefährdungen, aber auch mit Blick auf Verbesserungen am schweizerischen System, gilt es zudem auch die Entwicklung des Bevölkerungsschutzes und des Zivilschutzes in anderen Staaten zu beobachten, vor allem in den Nachbarländern.

1.3.1 Gesellschaft, Demografie, Dienstpflicht

Der Bevölkerungsschutz mit seinen Partnerorganisationen basiert auf Berufs-, Miliz- und Freiwilligenorganisationen. Auf Bundesebene besteht eine Dienstpflicht in der Armee (im Ausnahmefall im Zivildienst) oder im Zivilschutz. Die Feuerwehrdienstpflicht und andere Dienstpflichten sind, soweit solche bestehen, kantonal oder kommunal geregelt.

Instrumente, die auf dem Milizprinzip basieren, sind von gesellschaftlichen Entwicklungen stark betroffen. Das Milizsystem und die Freiwilligenarbeit sind in einen Gegen-

9 Einsätze zugunsten der Gemeinschaft sind eine Dienstleistung des Zivilschutzes zugunsten der Öffentlichkeit. Sie kommen z. B. bei kulturellen oder sportlichen Anlässen von nationaler Bedeutung oder bei Massnahmen zur Verbesserung der lokalen Infrastruktur zum Tragen. Sie dienen auch der praktischen Ausbildung von Kader und Mannschaften des Zivilschutzes.