Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2011/119: Entwurf des Berichts des Bundesrates zur Strategie Bevölkerungsschutz und Zivilschutz 2015+ · 71 Seiten
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Bericht des Bundesrates über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz 2015+ Seite 45 _____________________________________________________________________________________
Armee dank der Zentralisierung und Professionalisierung des Verfahrens dennoch zu einer Qualitätssteigerung geführt.
Die für den Schutzdienst Rekrutierten werden den drei Grundfunktionen Stabsassistentin oder Stabsassistent, Betreuerin oder Betreuer sowie Pionierin oder Pionier zugeteilt. Als Ergänzung zu den Grundfunktionen gibt es Spezialfunktionen wie z.B. Sanitäterin oder Sanitäter, Kulturspezialistin oder Kulturspezialist sowie Anlagewartin oder Anlagewart. Diese Spezialfunktionen können durch eine Zusatzausbildung erworben werden. Die Kantone haben für ihre kantonsspezifischen Bedürfnisse neben den offiziellen Spezialfunktionen eine Anzahl weiterer Funktionen geschaffen (z. B. Seuchenwehr-Pionier/in, Verkehrshelfer/in, Fahrer/in, Kochgehilfe/in, Gerätewart/in).
Bestände
Das Leitbild Bevölkerungsschutz 2001 sah für den Zivilschutz einen Bestand von 120 000 Personen vor.51 Pro Jahr sollten 6000 Personen rekrutiert werden, die vom 20. bis zum 40. Altersjahr im Zivilschutz eingeteilt blieben. Es wurde angenommen, dass 15 000 Personen zugunsten anderer Partnerorganisationen des Bevölkerungsschutzes vorzeitig aus der Schutzdienstpflicht entlassen würden, woraus ein Sollbestand von 105 000 resultierte. Für den Fall, dass die Kantone mehr Schutzdienstpflichtige als benötigt haben sollten, wurde ihnen eingeräumt, nicht benötigte Schutzdienstpflichtige einer Personalreserve zuzuweisen.
In der Praxis weicht der Bestand von den Vorgaben des Leitbildes ab: 2010 betrug der Bestand des Zivilschutzes rund 76 000. Gleichzeitig bestand eine Personalreserve von rund 67 000. Der Bestand einschliesslich Reserve lag damit 36 % über der Vorgabe des Leitbildes, jener ohne Reserve aber rund 27 % darunter. Der Grund für diese Abweichungen liegt darin, dass die Reorganisation und Zentralisierung im Zivilschutz, aber auch finanzielle Überlegungen dazu führten, dass weniger Schutzdienstpflichtige benötigt und die Überzähligen der Personalreserve zugewiesen werden. Ein kleinerer Teil der Schutzdienstpflichtigen wird bereits bei der Rekrutierung, ein weit grösserer Teil ab einem Alter von 30 Jahren der Reserve zugeteilt. Dies hängt damit zusammen, dass die Wehrpflichtersatzabgabe und die entsprechende Reduktion mit Vollendung des 30. Altersjahrs wegfallen.52 Freiwillig leisten rund 3000 Personen Schutzdienst; davon rund 500 Frauen.
Die Aufgaben des Zivilschutzes bei Katastrophen und Notlagen können offenkundig mit diesem (gegenüber dem Leitbild rund 25 %) geringeren Bestand erfüllt werden, sonst würden die Kantone ihn zulasten der massiv alimentierten Personalreserve erhöhen. Abweichungen zu den im Leitbild 2001 vorgesehen Beständen gibt es auch bei den einzelnen Fachgebieten. Einzig in der Unterstützung und Logistik werden die vorgese-
51 Dieser Bestand war auf die Bewältigung von Katastrophen und Notlagen ausgerichtet. Man war sich bewusst, dass im Fall eines bewaffneten Konflikts ein grösserer Bestand nötig wäre. Dazu wurde vorgesehen, dass der Bund das Dienstpflichtalter (bis maximal zum 50. Altersjahr) erhöhen und allenfalls auch Männer, die bereits aus der Wehr- oder Zivildienstpflicht entlassen wurden, aufbieten könnte. Das Leitbild ging davon aus, dass der Bestand des Zivilschutzes im Fall eines bewaffneten Konfliktes maximal 200 000 Personen betragen sollte.
52 Die Wehrpflichtersatzabgabe reduziert sich pro geleisteten Zivilschutz-Diensttag um 4 %.