Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2011/119: Entwurf des Berichts des Bundesrates zur Strategie Bevölkerungsschutz und Zivilschutz 2015+ · 71 Seiten
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Bericht des Bundesrates über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz 2015+ Seite 43 _____________________________________________________________________________________
Schutzanlagen49. Ebenfalls Bundessache sind die Systeme zur Alarmierung der Bevölkerung und die Kommunikationsinfrastruktur des Zivilschutzes, die Schutzanlagen sowie standardisiertes Material50.
Die Kantone tragen seit 2004 die Kosten für die von ihnen betriebene Ausbildung sowie das Einsatzmaterial und die Ausrüstung der Formationen zur Bewältigung von Katastrophen und Notlagen, der Bund die Kosten für die Rekrutierung, die Kommunikationsinfrastruktur, die Alarmierung und Information der Bevölkerung (Sirenen, geschützte Sendeanlagen), Schutzanlagen und standardisiertes Material.
Diese föderalistische Organisation des Zivilschutzes hat sich grundsätzlich bewährt: Es ist sinnvoll, den Zivilschutz auf regionale und lokale Gegebenheiten und Gefährdungen auszurichten.
Allerdings wird die Aufteilung der Kompetenzen, Aufgaben und Kosten zwischen Bund und Kantonen unterschiedlich interpretiert, insbesondere im Materialbereich. Bund und Kantone einigten sich 2001 grundsätzlich darauf, dass der Bund für das Material, das für besondere Katastrophen und Notlagen und für den Fall eines bewaffneten Konfliktes benötigt wird, zuständig ist und es auch finanziert. Dieses vom Bund finanzierte standardisierte Material blieb bisher auf den ABC-Bereich beschränkt und deckt nicht andere Ereignisse ab, die mehrere Kantone oder die ganze Schweiz betreffen und damit auch ein Aufgebot des Zivilschutzes durch den Bund auslösen könnten. Die gemeinsame Materialplattform des Bundes und der Kantone aus dem Jahr 2006 war nicht erfolgreich. Deshalb begannen die Kantone und Gemeinden 2011 mit einem eigenen Materialforum damit, aus der Überalterung des Materials entstehende Lücken auf eigene Kosten zu schliessen. Meinungsunterschiede bestehen darüber, inwieweit der Bund auch Material über den ABC-Bereich hinaus finanzieren und inwieweit das von den Kantonen neu beschaffte Material standardisiert sein sollte. Aus Sicht des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz läuft die dezentrale Erneuerung von Material in den letzten Jahren dem Bemühen um Einheitlichkeit und Zusammenarbeitsfähigkeit zwischen den Kantonen sowie einer einheitlichen, effizienten Ausbildung zuwider. Die Kantone ihrerseits argumentieren, dass der Bund nur dann Vorgaben machen sollte, wenn er sich auch finanziell engagiere, also auch Material jenseits des ABC-Bereichs finanziere.
3.1.3 Organisation und Strukturen
Die Kantone und Gemeinden legen nach einem Modell des Bundes Organisationsform und Struktur des Zivilschutzes selber fest, entsprechend ihren politischen und topografischen Gegebenheiten und ihren spezifischen Gefährdungen.
Bei den Zivilschutzorganisationen ist eine Zentralisierung im Gang. Immer mehr Zivilschutzorganisationen sind auf regionaler Ebene organisiert, das heisst sie umfassen mehrere Gemeinden, die zum Beispiel in Form eines Gemeindeverbunds Träger der regionalen Zivilschutzorganisation sind. In kleineren Kantonen ist der Zivilschutz häufig kantonalisiert, sodass es für den ganzen Kanton nur noch eine einzige Zivilschutzor-
49 Schutzanlagen sind Kommandoposten, Bereitstellungsanlagen und geschützte sanitätsdienstliche Anlagen.
50 Standardisiert ist heute jenes Material, dass bei nuklearen, biologischen oder chemischen Ereignissen zum Einsatz käme.