Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2011/119: Entwurf des Berichts des Bundesrates zur Strategie Bevölkerungsschutz und Zivilschutz 2015+ · 71 Seiten
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Bericht des Bundesrates über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz 2015+ Seite 49 _____________________________________________________________________________________
Zuweilen werden im Rahmen von Wiederholungskursen Dienstleistungen erbracht, die Einsätzen zugunsten der Gemeinschaft gleichkommen. Die Kantone verweisen in diesem Zusammenhang darauf, dass klare Richtlinien fehlen; solche sollen nun erarbeitet werden.
Generell wird die Dauer der Wiederholungskurse mit rund zwei Tagen auf das Minimum beschränkt, möglich wäre gemäss Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetz bis zu einer Woche (7 Tage). Aus finanziellen Gründen und auf Druck der Wirtschaft hin haben aber viele Kantone in ihrer Gesetzgebung das bundesrechtliche Minimum an Diensttagen verankert. Umgekehrt hat die Erfahrung gezeigt, dass die bisher zusätzlich mögliche Wiederholungskurs-Woche für das Kader nicht ausreicht. Deshalb wird mit der Teilrevision des Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetzes die Dauer der Wiederholungskurse für Kader, Spezialistinnen und Spezialisten erhöht.
Ausbildung des Lehrpersonals
Der Bund führt seit 1995 Lehrgänge für das Lehrpersonal des Zivilschutzes durch, was zu einer steigenden Zahl diplomierter hauptberuflicher Instruktorinnen und Instruktoren geführt hat. Viele Kantone beschäftigen jedoch nach wie vor auch noch nebenberufliche Ausbildnerinnen und Ausbildner.
3.1.6 Einsätze
Die Schutzdienstpflichtigen können durch die Kantone oder den Bund zu Einsätzen aufgeboten werden. Die Kantone bieten sie für Katastrophen und Notlagen im betreffenden Kanton, für Instandstellungsarbeiten und für Einsätze zugunsten der Gemeinschaft auf. Der Bund seinerseits kann Schutzdienstpflichtige bei Katastrophen und Notlagen aufbieten, die mehrere Kantone, das ganze Land oder das grenznahe Ausland betreffen, und im Fall bewaffneter Konflikte.
Die folgende Tabelle zeigt, für welche Art von Einsätzen von 2005 bis 2010 wie viele Diensttage geleistet worden sind:
2005 2006 2007 2008 2009 2010
Katastrophen und Notlagen 44 067 8269 8031 2280 8587 2969 12 400
Instandstellungsarbeiten 4824 8016 4066 9791 99687300
zugunsten Gemeinschaft 57 263 60 473 66 231 105 584 78 343 68 133 72 700 zugunsten Gemeinschaft, national 7192 11 728 13 322 27 894 11 757 20 831 15 400
Diensttage total 108 522 85 294 95 600 139 824 108 478 101 901 107 800
Die Diensttage für Einsätze bei Katastrophen und Notlagen schwanken deshalb stark, weil solche Ereignisse unregelmässig eintreffen. Die entsprechenden Einsätze erreichten im Unwetterjahr 2005 ein Hoch und fielen nachher auf rund einen Fünftel davon. Deutlich ist die Zunahme der Diensttage bei den Einsätzen zugunsten der Gemeinschaft auf kantonaler, regionaler und kommunaler Ebene, wobei 2008 mit der Fussball-Europameisterschaft besonders hervorsticht. Der grösste Teil der Diensttage – im Durchschnitt 88 000 pro Jahr oder rund 80 % – wurde für Einsätze zugunsten der Gemeinschaft beansprucht (z.B. internationale oder nationale Sportanlässe wie Skirennen, Radrennen, Eidgenössisches Schwing- und Älplerfest, Eidgenössisches Schützenfest). Dies sind nützli-