Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2011/119: Entwurf des Berichts des Bundesrates zur Strategie Bevölkerungsschutz und Zivilschutz 2015+ · 71 Seiten
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Bericht des Bundesrates über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz 2015+ Seite 47 _____________________________________________________________________________________
sichtlich der Auszahlung von Erwerbsersatz, baut das BABS in Zusammenarbeit mit den Kantonen ab 2012 ein gesamtschweizerisches Zentrales System zur Zivilschutzkontrollführung (ZSZ) auf.
Zur Ausbildung gehören Grund-, Zusatz- und Kaderausbildung, Weiterbildung und Wiederholungskurse.
Grundausbildung
Die Schutzdienstpflichtigen absolvieren nach der Rekrutierung eine Grundausbildung von zwei bis drei Wochen, wobei die Kantone innerhalb dieser gesetzlich vorgeschriebenen Bandbreite die genaue Dauer festlegen (in der Regel zwei Wochen). Im allgemeinen Teil der Grundausbildung wird allen Schutzdienstpflichtigen das für alle Grundfunktionen relevante Wissen vermittelt. Im funktionsbezogenen Teil der Grundausbildung steht die einsatzbezogene fachtechnische Ausbildung, getrennt nach drei Grundfunktionen, im Vordergrund (Stabsassistent/in, Betreuer/in, Pionier/in).
Die Grundausbildung ist aber nicht durchgehend einheitlich; es gibt zum Teil beträchtliche kantonale Unterschiede in Bezug auf die Inhalte und Organisation (Fächerkanon, Schwergewichte, Arbeitsprogramme). Einige Kantone möchten zudem weitere Grundfunktionen schaffen. Es ist im Interesse der Zusammenarbeitsfähigkeit und zur Vermeidung von Problemen beim Kantonswechsel von Angehörigen des Zivilschutzes darauf zu achten, dass die Grundausbildung in den verschiedenen Kantonen nicht zu stark divergiert.
Verglichen mit den Armeeangehörigen erhalten die Angehörigen des Zivilschutzes eine relativ bescheidene Grundausbildung, zumal diese praktisch überall auf die gesetzliche Minimaldauer von zwei Wochen beschränkt bleibt. Von 2005 bis 2010 absolvierten pro Jahr rund 6500 Angehörige des Zivilschutzes ihre Grundausbildung. Das Total der Diensttage betrug dabei pro Jahr knapp 70 000 (detaillierte Angaben im Anhang 1).
Zusatzausbildung
Gewisse Fachgebiete (z. B. Logistik, Kulturgüterschutz) benötigen Spezialistinnen und Spezialisten (z. B. Anlage- oder Materialwart/in, Kulturgüterspezialist/in), die eine Zusatzausbildung von maximal einer Woche erhalten. Diese Zusatzausbildung kann im Anschluss an die Grundausbildung oder später erfolgen. Von 2005 bis 2010 absolvierten pro Jahr rund 1100 Angehörige des Zivilschutzes eine Zusatzausbildung. Das Total der Diensttage betrug dabei pro Jahr rund 4'100 (detaillierte Angaben im Anhang 1).
Kaderausbildung
Für die Übernahme einer Kaderfunktion (Gruppen- oder Zugführer/in, Chef/in eines Fachbereichs, Zivilschutzkommandant/in) ist eine Ausbildung von ein bis zwei Wochen zu absolvieren. In Anbetracht der steigenden Anforderungen an Zivilschutzkommandantinnen und -kommandanten hat sich diese Ausbildungsdauer als zu kurz und zu wenig auf die Bedürfnisse der Kantone zugeschnitten erwiesen. Die Dauer der Grundausbildung soll deshalb mit der Revision des Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetzes verlängert werden, wobei ein Teil der Ausbildung in den Kantonen durchgeführt werden