Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2011/119: Entwurf des Berichts des Bundesrates zur Strategie Bevölkerungsschutz und Zivilschutz 2015+ · 71 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 45Fedlex · Erläuternder Bericht

Bericht des Bundesrates über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz 2015+ Seite 42 _____________________________________________________________________________________

3. Zivilschutz

3.1 Standbericht

3.1.1 Aufgaben

Ursprünglich auf den bewaffneten Konflikt ausgerichtet, ist der Zivilschutz seit der letzten Reform (2001) auf die Bewältigung von Katastrophen und Notlagen fokussiert. Er ist im Unterschied zu den anderen Partnerorganisationen des Bevölkerungsschutzes grundsätzlich als Einsatz- und Schwergewichtsmittel der zweiten Staffel positioniert und soll insbesondere die Durchhaltefähigkeit der anderen Partnerorganisationen erhöhen. Der Zivilschutz hat folgende Aufgaben:

- Bereitstellung von Schutzinfrastruktur und von Mitteln zur Alarmierung der Bevöl-

kerung;

- Betreuung von schutzsuchenden und obdachlosen Personen;

- Schutz von Kulturgütern (in Zusammenarbeit mit der Feuerwehr);

- Unterstützung der anderen Partnerorganisationen, insbesondere für Langzeiteinsätze

(selbständig oder im Verbund);

- Unterstützung der Führungsorgane in den Bereichen Lage, Kommunikationsinfra-

struktur, ABC-Schutz und Logistik;

- Instandstellungsarbeiten nach natur- und zivilisationsbedingten Ereignissen;

- Einsätze zugunsten der Gemeinschaft.

Die gegenwärtigen Bedrohungen und Gefahren verlangen eine hohe Bereitschaft und Flexibilität des Zivilschutzes. Schon heute bestehen Ansätze, um mit kantonalen, teils spezialisierten Mitteln zur Schwergewichtsbildung oder mit erhöhten Bereitschaftsgraden ausgewählter Zivilschutzformationen schneller und wirksamer Hilfe zu leisten. In einigen Kantonen und Regionen werden Teile des Zivilschutzes zudem nicht mehr als Mittel der zweiten, sondern bereits der ersten Staffel eingesetzt.

3.1.2 Aufgabenteilung Bund–Kantone und Finanzierung

Der Zivilschutz wurde mit der Einführung des Verbundsystems Bevölkerungsschutz und dessen Ausrichtung auf die Bewältigung von Katastrophen und Notlagen primär ein Instrument der Kantone und Gemeinden. Für die Organisation, Ausbildung, Bereitschaft und den Einsatz des Zivilschutzes sind die Kantone verantwortlich.

Der Bund ist zuständig für Konzeption und Koordination in strategischen Belangen, Information der Bevölkerung im Ereignisfall, Forschung und Entwicklung im Bereich des Zivilschutzes. Er rekrutiert (gemeinsam mit der Armee) die Schutzdienstpflichtigen, bildet die Zivilschutzkommandantinnen und -kommandanten, deren Stellvertreterinnen und Stellvertreter, das Kader und die Spezialistinnen und Spezialisten der Führungsunterstützung und des Kulturgüterschutzes sowie das Lehrpersonal aus, betreibt dazu eine Ausbildungsinfrastruktur und erstellt in Zusammenarbeit mit den Kantonen Grundlagen für eine einheitliche Ausbildung (Grund- und Fachausbildung). Der Bund erlässt weiter Vorgaben für den Bau, den Unterhalt sowie die Erneuerung von Schutzräumen und