Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2011/119: Entwurf des Berichts des Bundesrates zur Strategie Bevölkerungsschutz und Zivilschutz 2015+ · 71 Seiten

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Bericht des Bundesrates über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz 2015+ Seite 51 _____________________________________________________________________________________

satzbeschaffungen vorantreibt. Mittlerweile haben sich alle Kantone diesem Materialforum angeschlossen.

Ein Teil des ausgedienten ABC-Schutzmaterials ist vom Bund entsorgt worden. Für die Entsorgung des verbleibenden Materials sowie über den möglichen Ersatz müssen die Resultate des Konsenspapiers «Einsatzmittel zur ABC-Ereignisbewältigung» abgewartet werden.

3.1.8 Infrastruktur

Alarmierungs- und Kommunikationsinfrastruktur

Der Bund hat den Auftrag, die Systeme zur Alarmierung der Bevölkerung bereitzustellen; für den Betrieb sind die Kantone und Wasserkraftwerke verantwortlich. In der Schweiz gibt es heute rund 8200 Sirenen, davon 4700 stationäre und 2800 mobile, mit denen sich der allgemeine Alarm auslösen lässt. Unterhalb von Stauanlagen befinden sich zusätzlich rund 700 stationäre Wasseralarmsirenen. Da der bisherige Betreiber seine Leistung einstellen wird, werden die Sirenen in der ganzen Schweiz ab 2016 über ein neues Netz gesteuert werden müssen (Projekt Polyalert).

Damit sämtliche Behörden und Organisationen für Rettung und Sicherheit des Bundes, der Kantone und der Gemeinden über eine einheitliche Infrastruktur Funkgespräche und Daten untereinander übertragen können, wird bis 2013 das Sicherheitsnetz der Schweiz aufgebaut (Polycom). An den Investitionen und am Unterhalt dieses digitalen Funknetzes beteiligt sich der Bund massgeblich. Sobald die Kantone ihre Teilnetze aufgebaut haben, rüstet der Bund auch den Zivilschutz mit Polycom aus. Dadurch kann das veraltete Funksystem SE125 abgelöst werden. Mit der Schulungsanlage im Eidgenössischen Ausbildungszentrum in Schwarzenburg sind zudem die Voraussetzungen geschaffen worden, um die dazu nötige Ausbildung für alle relevanten Behörden und Organisationen zu gewährleisten.

Schutzbauten

Schutzbauten dienen primär für den Fall eines bewaffneten Konflikts, sollen aber auch bei Katastrophen und in Notlagen als Notunterkünfte genutzt werden. Der Bund regelt die Erstellung, die Ausrüstung, den Unterhalt, die Erneuerung und die Umnutzung der Schutzbauten.

In der Schweiz gibt es rund 300 000 private und 5000 öffentliche Personenschutzräume, in denen sich über 95 % der Bevölkerung unterbringen lassen. Die Baupflicht ist gesetzlich verankert und geht bei den Personenschutzräumen zulasten der Bauherrschaft. Wird in Wohnhäusern kein Schutzraum erstellt, sind Ersatzbeiträge zu entrichten, die primär zur Finanzierung der öffentlichen Schutzräume verwendet werden. Mit der Revision der gesetzlichen Grundlagen wird die Baupflicht weiter reduziert und führt zu einer finanziellen Entlastung der Eigentümerinnen und Eigentümer, und die Ersatzbeiträge sollen neu auch für die Erneuerung von privaten Schutzräumen eingesetzt werden.

Die rund 2000 Schutzanlagen umfassen Kommandoposten, Bereitstellungsanlagen für Personal und Material des Zivilschutzes sowie sanitätsdienstliche Schutzanlagen (Patientenplätze und Behandlungsmöglichkeiten in geschützten Spitälern und geschützten