Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2011/119: Entwurf des Berichts des Bundesrates zur Strategie Bevölkerungsschutz und Zivilschutz 2015+ · 71 Seiten
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Bericht des Bundesrates über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz 2015+ Seite 50 _____________________________________________________________________________________
che Gelegenheiten, um Einsatz und Führung in der Praxis zu trainieren. Sie tragen auch zur Verankerung des Zivilschutzes in der Bevölkerung bei.
Insgesamt wurden für Einsätze pro schutzdienstpflichtige Person (ohne Angehörige der Reserve) durchschnittlich nur 1,4 Diensttage pro Jahr absolviert. Dies ist ein Indiz dafür, dass es im Zivilschutz Überbestande gibt, gleichzeitig aber auch ein Hinweis darauf, dass der Zivilschutz nicht leichtfertig eingesetzt wird.
3.1.7 Material
Der Zivilschutz verfügt über umfangreiches Material, das zu einem guten Teil in den siebziger und achtziger Jahren beschafft wurde, als der Einsatz des Zivilschutzes im Fall eines bewaffneten Konflikts im Vordergrund stand. Dieses Material ist grösstenteils veraltet und sollte ersetzt werden.
Als Folge der Zivilschutzreform 95, mit welcher der Zivilschutz stärker auf die Katastrophen- und Nothilfe ausgerichtet wurde, erhielten die Rettungszüge eine neue Einsatzausrüstung. Zudem wurden zuerst die Rettungszüge und anschliessend die übrigen Angehörigen des Zivilschutzes mit einer neuen Einsatzbekleidung ausgerüstet. Für das Rettungsmaterial gab der Bund insgesamt ca. 300 Millionen Franken, für die Bekleidung ca. 50 Millionen Franken aus. Dieses Material entspricht immer noch den Anforderungen an eine zeitgemässe Ausrüstung und trägt zu einem gesamtschweizerisch einheitlichen Erscheinungsbild des Zivilschutzes bei. Mit der Zeit wird es aber zu ersetzen sein.
Die grösste derzeitige Divergenz zwischen Bund und Kantonen im Zivilschutz betrifft die Frage, wer für den Ersatz eines Teils des Materials zuständig ist und dafür die Kosten zu tragen hat. Nominell sorgt der Bund für die Systeme zur Alarmierung der Bevölkerung und die Kommunikationssysteme, die Ausrüstung und das Material der Schutzanlagen sowie das standardisierte Material des Zivilschutzes. Die Meinungsverschiedenheiten beziehen sich darauf, was unter «standardisiertem Material» zu verstehen sei. Nach bisheriger Praxis beschränkt der Bund es auf Material im ABC-Bereich. Die Kantone hingegen sind der Auffassung, dass dies auch Material für andere Katastrophen und Notlagen umfassen müsste, die mehrere Kantone oder die ganze Schweiz betreffen und damit auch ein Aufgebot des Zivilschutzes durch den Bund auslösen könnten.
Eine Lösung dieses Problems ist dringlich. Je nach Bedürfnissen und finanziellen Ressourcen haben einzelne Kantone und Gemeinden in den letzten Jahren damit begonnen, zusätzliches Material zu beschaffen. Aus Sicht des BABS läuft die dezentrale Erneuerung von Material in den letzten Jahren dem Bemühen um Einheitlichkeit und Zusammenarbeitsfähigkeit zwischen den Kantonen zuwider. Die Kantone ihrerseits argumentieren, dass der Bund nur dann Vorgaben machen sollte, wenn er sich auch finanziell engagiere, also auch Material jenseits des ABC-Bereichs finanziere.
Aufgrund einer Vereinbarung aus dem Jahr 2006 zwischen den Kantonen und dem Bund ist eine von den Kantonen betriebene Materialplattform geschaffen worden, die eine gemeinsame und kostengünstige Beschaffung und Bewirtschaftung des Zivilschutzmaterials bezweckt. Weil bezüglich dieser Materialplattform zu grosse Unterschiede zwischen den Erwartungen der Kantone und den Möglichkeiten den Bundes bestanden, haben sich die Kantone 2011 zu einem eigenen Materialforum zusammengeschlossen, das unter der Federführung des Kantons Zürich nun die entsprechenden Er-