Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2011/119: Entwurf des Berichts des Bundesrates zur Strategie Bevölkerungsschutz und Zivilschutz 2015+ · 71 Seiten

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Bericht des Bundesrates über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz 2015+ Seite 52 _____________________________________________________________________________________

Sanitätsstellen für derzeit mindestens 0,6 % der Bevölkerung, d. h. für rund 45 000 Personen).55 Die Kantone legen nach Vorgaben des Bundes den Bedarf an Schutzanlagen fest. Die Gemeinden sind für die Erstellung, Ausrüstung, Erneuerung und Umnutzung zuständig, die Finanzierung liegt beim Bund. Für die geschützten Spitäler sind nach Vorgaben des Bundes die jeweiligen Spitalträgerschaften verantwortlich. Die Finanzierung der Mehrkosten liegt beim Bund.

Mit dem Zivilschutz-Leitbild 95 begann ein faktischer Baustopp für Schutzanlagen. Die Reduktion der Bestände des Zivilschutzes gemäss Leitbild Bevölkerungsschutz 2001 führte zu einer weiteren Verringerung der benötigten Anlagen. Mit der aus finanziellen Gründen erfolgten Reduktion der Patientenliegestellen von 2 % auf 0,6 % der Bevölkerung wurde zudem eine Reihe von sanitätsdienstlichen Anlagen zur Umnutzung frei. Zwischen 2004 und 2010 wurde so die Anzahl Schutzanlagen um fast 10 % reduziert. Grundsätzlich stehen heute genügend Schutzanlagen zur Verfügung; nur bei den Kulturgüterschutzräumen gibt es gewisse Lücken.

Die fortschreitende Regionalisierung schafft weiteres Potenzial für Umnutzungen. Durch regelmässigen Unterhalt und Massnahmen zur Werterhaltung kann mit relativ geringem finanziellem Aufwand die Lebensdauer der Schutzbauten verlängert werden. Durch eine differenzierte Betriebsbereitschaft lassen sich künftig zudem Erneuerungs-, Betriebs- und Unterhaltskosten senken, und es werden weitere Massnahmen zur Senkung der Unterhalts- und Betriebskosten geplant. Die Realität der heutigen und für die Zukunft absehbaren Einsätze im Zivil- und Bevölkerungsschutz verlangt zudem vermehrt nach mobilen Strukturen für die Einsatzleitung. Die bestehenden Kommandoposten hingegen sind ortsgebunden und damit für solche Fälle nur bedingt geeignet. Es muss deshalb die Möglichkeit geschaffen werden, mobile Strukturen für die Einsatzleitung zu schaffen.

3.1.9 Finanzen

Das Leitbild Bevölkerungsschutz 2001 legte in Bezug auf die geschätzten Ausgaben von Bund, Kantonen und Gemeinden Eckwerte fest. Die Sachausgaben (ohne Personalkosten) des Bundes wurden auf jährlich rund 50 Millionen Franken geschätzt. Bei den Sachausgaben der Kantone und Gemeinden wurde von ebenfalls rund 50 Millionen Franken ausgegangen. Die Sachausgaben umfassen Material (Einsatzmaterial, persönliche Ausrüstung usw.), Alarmierungs- und Kommunikationsinfrastruktur, öffentliche Schutzräume, Schutzanlagen sowie Ausbildung im Bevölkerungsschutz und im Zivilschutz.

Effektiv beliefen sich die durchschnittlichen jährlichen Sachausgaben des Bundes in den Jahren 2004 bis 2009 auf 38,2 Millionen Franken.56 Die Prognose des Leitbildes hat sich somit als ziemlich genau erwiesen, wenn man die angeordneten Budgetkürzungen

55 Mit den Umwälzungen im Schweizer Spitalwesen (Neubauten, Zusammenlegungen von Spitälern, Zunahme von Privatspitälern, zunehmende Privatisierung öffentlicher Spitäler) ändert sich die Ausgangslage. Die Vorgabe von Patientenplätze und Behandlungsmöglichkeiten in geschützten Spitälern und geschützten Sanitätsstellen für früher 2 %, dann 0,6 % der Bevölkerung wird in naher Zukunft nochmals überdacht werden müssen. Es wird mit dem Koordinierten Sanitätsdienst zu prüfen sein, was ein machbarer und vertretbarer Ansatz ist.

56 Die Ausgaben der Kantone und Gemeinden sind nicht erfasst worden.