Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2011/119: Entwurf des Berichts des Bundesrates zur Strategie Bevölkerungsschutz und Zivilschutz 2015+ · 71 Seiten

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Bericht des Bundesrates über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz 2015+ Seite 54 _____________________________________________________________________________________

3.2 Strategie Zivilschutz

Bei der Reform des Zivilschutzes hat sich vieles als richtig erwiesen, insbesondere die primäre Ausrichtung auf die Bewältigung von Katastrophen und Notlagen und die verstärkte Regionalisierung, die beim Zivilschutz zu mehr Effizienz in der Organisation und zu grösserem Leistungsvermögen bei den Einsätzen geführt hat. Der Zivilschutz wird denn heute in der Öffentlichkeit auch stärker und positiver wahrgenommen als früher. Die gemeinsam mit der Armee durchgeführte zentralisierte Rekrutierung und die Professionalisierung des Verfahrens hat zudem insgesamt zu einer besseren Abklärung der Eignung der Schutzdienstpflichtigen für eine bestimmte Funktion im Zivilschutz geführt. Dennoch muss das gegenwärtige System in verschiedener Hinsicht überprüft und mit Blick auf die sich dem Zivilschutz stellenden Herausforderungen angepasst werden. Wie beim Bevölkerungsschutz als Ganzem sollen deshalb auch beim Zivilschutz gewisse bestehende Elemente für die künftige Strategie beibehalten und andere angepasst oder neu geregelt werden.

Gleichbleibende Elemente der Strategie sind:

- Die Ausrichtung des Zivilschutzes auf die Bewältigung von Katastrophen und Not-

lagen soll weitergeführt und verstärkt werden. Wegen des Klimawandels ist häufiger mit naturbedingten Katastrophen und Notlagen und grösseren Auswirkungen zu rechnen. Das Schadenausmass solcher Ereignisse ist zwar durch Schutzmassnahmen und Warnsysteme verringert worden, gleichzeitig haben aber die Verdichtung der Besiedlung und die Abhängigkeit von kritischen Infrastrukturen (und damit auch die Verletzlichkeit gegenüber solchen Ereignissen) zugenommen. Die Vorbereitungen und der Einsatz im Hinblick auf einen bewaffneten Konflikt sollen wegen der viel kleineren Eintretenswahrscheinlichkeit zweitrangig bleiben.

- Die föderalistische Organisation des Zivilschutzes soll grundsätzlich beibehalten

werden. Dies ermöglicht es den Kantonen, gemäss ihren teils spezifischen Gefährdungen, den topographischen Gegebenheiten sowie den politischen Strukturen massgeschneiderte Organisationen zu schaffen. Zudem ist die föderalistische Struktur für die Bewältigung von Katastrophen und Notlagen auch deshalb sinnvoll, weil der Zivilschutz eine Partnerorganisation des ebenfalls föderalistisch organisierten Verbundsystems Bevölkerungsschutz ist.

- Der Zivilschutz und dessen Einsätze sollen in der Zuständigkeit der Kantone und

der Gemeinden/Regionen bleiben. In Situationen, in denen mehrere Kantone von einem Ereignis betroffen sind, oder in Situationen, in denen die Nachbarschaftshilfe nicht mehr ausreicht, können die Kantone den Bund um Koordination ersuchen. Bei Ereignissen, für deren Bewältigung die Verantwortung beim Bund liegt (z. B. radiologische Verstrahlungslagen, Epidemien), kann der Bund den Zivilschutz in Absprache mit den Kantonen aufbieten. Der Bund kann solche Einsätze koordinieren und entsprechende Massnahmen anordnen, die Einsatzführung vor Ort liegt bei den betroffenen Kantonen.

- Bei der Ausbildung soll ein vernünftiges Gleichgewicht zwischen Vereinheitlichung

und Differenzierung beibehalten werden. Auch wenn nicht alle Kantone dieselben Zivilschutzleistungen benötigen, ist eine flächendeckende, einheitliche Grundausbildung im Zivilschutz – im Sinne der Effizienz und Interoperabilität – sinnvoll. Die nötige Differenzierung wird mit einer stufengerechten Spezialisierung und Fle-