Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2011/119: Entwurf des Berichts des Bundesrates zur Strategie Bevölkerungsschutz und Zivilschutz 2015+ · 71 Seiten

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Bericht des Bundesrates über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz 2015+ Seite 55 _____________________________________________________________________________________

xibilisierung erreicht, indem zum Beispiel in der Weiterbildung oder bei der Spezialistenausbildung die unterschiedlichen Bedürfnisse der Kantone berücksichtigt werden.

- Ein bewaffneter Konflikt ist zwar wenig wahrscheinlich, aber nicht für immer aus-

zuschliessen. Weil die Erstellung von Schutzbauten sehr zeitintensiv ist, soll an der Werterhaltung der bestehenden Schutzbauten festgehalten werden. Daneben sollen vorbereitende Massnahmen – im Sinne einer Vorsorgeplanung – für den Fall eines Einsatzes des Zivilschutzes in einem bewaffneten Konflikt festgelegt werden.

Neue Elemente der Strategie sind:

- Der Zivilschutz hat in Anbetracht der Anforderungen in Einsätzen und des ange-

strebten Leistungsprofils einen zunehmenden Bedarf an qualifizierten und möglichst ohne Einschränkungen einsetzbaren Schutzdienstleistenden. Bisher können für den Zivilschutz aber nur militärdienstuntaugliche Personen rekrutiert werden. Ob dieser Nachteil mit einer Anpassung des Dienstpflichtsystems behoben werden kann, soll durch die geplante Studiengruppe geprüft werden. Weiter soll geprüft werden, ob gleichzeitig in Analogie zum Militärdienst auf die Unterscheidung zwischen Wiederholungskursen und Einsätzen zugunsten der Gemeinschaft verzichtet werden soll und ob die Gesamtdienstzeit im Sinne einer Obergrenze möglichst jener von Militärdienstleistenden angepasst werden soll.

- Die aktuellen Bestände müssen überprüft und dem Auftrag angepasst werden. Ent-

scheidende Parameter dafür sind das Leistungsprofil des Zivilschutzes, das Dienstpflichtmodell (inkl. Dienstalter und Anzahl Diensttage) sowie die zur Verfügung stehenden Finanzen. In Anbetracht der Bedrohungslage und der realen Bedürfnisse des Zivilschutzes sind die heutigen Bestände insgesamt zu hoch. Sie sollen deshalb reduziert werden, indem das Dienstalter gesenkt und jenem in der Armee angepasst wird, und insbesondere soll auch die Reserve abgeschafft werden.

- Jeder Kanton muss über genügend Mittel für die Basisleistungen des Zivilschutzes

verfügen. Spezialisierte personelle und materielle Mittel (z. B. Dekontaminationsmaterial, leistungsfähige Notstromaggregate und Pumpen, Hochwassersperren, Ortungs- und Rettungsmaterial) sollen aber in interkantonalen Stützpunkten zusammengelegt werden. Damit lassen sich Kosten sparen und Doppelspurigkeiten vermeiden, und die Mittel können rascher und flexibler zum Einsatz gebracht werden. Die interkantonalen Stützpunkte sollen so ausgestaltet und ausgerüstet werden, dass sie nicht die Mittel der Armee duplizieren. Die Armee bleibt auf Stufe Bund das Reservemittel, um die Kantone bei der Bewältigung von Katastrophen und Notlagen subsidiär zu unterstützen.

- Um interkantonal eingesetzt werden zu können, muss der Zivilschutz Interoperabi-

litätskriterien erfüllen. Der Bund soll gemeinsam mit den Kantonen solche Kriterien erarbeiten, insbesondere für Teilbereiche der Führung, der Ausbildung und des Materials. Es soll auch die Frage geprüft werden, ob sich der Bund an Kosten, die aus Bestrebungen zur besseren Interoperabilität entstehen, beteiligen soll. Um den bisher vorwiegend lokal beziehungsweise regional eingesetzten Zivilschutz mobiler und rascher einsatzfähig zu machen, sollen auch Transportmöglichkeiten vorgesehen werden.