Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2011/119: Entwurf des Berichts des Bundesrates zur Strategie Bevölkerungsschutz und Zivilschutz 2015+ · 71 Seiten
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Bericht des Bundesrates über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz 2015+ Seite 6 _____________________________________________________________________________________
satz zu Grundströmungen in Wirtschaft und Gesellschaft geraten. Der Milizgedanke hat an Wirkungskraft und damit auch an Verbindlichkeit eingebüsst: Die Bereitschaft, sich ohne marktübliche Entschädigung für die Gemeinschaft zu engagieren, ist schwächer geworden. Die Bereitschaft, sich über das rechtliche Minimum hinaus zu engagieren, wird insbesondere durch konkurrierende Anforderungen von Ausbildung oder Studium, Familie und Beruf beeinträchtigt.
Diese Gegebenheiten werden sich auch auf die Bestände des Zivilschutzes und der Feuerwehren auswirken. Es wird sich in Zukunft verstärkt die Frage stellen, in welcher Quantität und Qualität das Personal für diese Organisationen rekrutiert werden kann, aber auch, ob die Wehr- beziehungsweise Dienstgerechtigkeit noch gegeben ist.
Der Bundesrat stellt das Milizsystem oder die allgemeine Militärdienstpflicht nicht in Frage. Das Milizsystem muss aber modernisiert werden. Der SIPOL B 2010 verweist auf die unterschiedlichen Dienstpflichtsysteme bei den milizbasierten Partnerorganisationen des Bevölkerungsschutzes und auf die Notwendigkeit, eine Harmonisierung zu prüfen. Allenfalls sei weiteren Organisationen im Bereich des Katastrophenschutzes zu ermöglichen, ihre Leistungen im Rahmen einer zivilen Dienstpflicht zu erbringen.
Eine Harmonisierung der Dienstpflichtsysteme bei den Milizorganisationen im Bevölkerungsschutz wie auch die Diskussion um eine allfällige allgemeine Dienstpflicht liegen im Spannungsfeld der Bedürfnisse insbesondere von Armee (und Zivildienst), Zivilschutz und Feuerwehr, aber auch der Entwicklungen in Wirtschaft und Gesellschaft.
1.3.2 Bedrohungen und Gefahren
Entscheidend für die Ausgestaltung der Sicherheitspolitik und ihrer Instrumente sind die bestehenden und sich für die Zukunft abzeichnenden Bedrohungen und Gefahren.10 Eine ausführliche Darstellung und Analyse der für die Schweiz relevanten Bedrohungen und Gefahren findet sich im SIPOL B 2010. Dieser unterscheidet zwischen direkten Bedrohungen und Gefahren, das heisst solchen, welche die Sicherheit der Schweiz und ihrer Bevölkerung direkt berühren, und indirekten Bedrohungen und Gefahren, das heisst solchen, die für sich genommen noch keine Bedrohungen und Gefahren sind, solche aber verstärken können.
Direkte Bedrohungen und Gefahren sind:
- natur- und zivilisationsbedingte Naturkatastrophen und Notlagen;
- Versorgungsstörungen infolge von Konflikten;
- militärischer Angriff;
- Nötigung mit wirtschaftlichen Mitteln;
- verbotener Nachrichtendienst;
- Angriffe auf die Informatik- und Kommunikationsinfrastruktur;
- Terrorismus;
10 Bedrohung setzt einen Willen voraus, die Schweiz oder ihre Interessen zu schädigen oder zumindest eine solche Schädigung in Kauf zu nehmen. Gefahr setzt keinen Willen zur Schädigung voraus (z. B. Naturgefahren und technische Gefahren).