Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2011/122: Teilrevision des Bundesgesetzes über die Ausländerinnen und Ausländer (AuG) · 105 Seiten
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tematischer Einsatz von Integrationsvereinbarungen sei nicht sinnvoll (KdK, zahlreiche kantonale Einzelstimmen, SSV).
- Die finanzielle Mehrbelastung für die Kantone sei nicht genügend ausgewiesen
(BE). Die Umsetzung gewisser Bestimmungen führe bei den Kantonen zu einem deutlich grösseren Verwaltungsaufwand. Es bestehe die Gefahr, dass die Kantone zur Finanzierung des zusätzlichen Verwaltungsaufwandes ihre Mittel für die Integrationsförderung in den ausländerrechtlichen Vollzug umlagern würden (KdK, SSV).
- Es müsse eine Gesamtschau vorgenommen werden, in der die zu erwartenden Kos-
ten genauer aufgelistet werden (CVP).
- Die Nicht-Respektierung einer Integrationsvereinbarung führe de facto nicht zum
Widerruf einer Bewilligung; bisher habe auch kein Kanton der Romandie Integrationsvereinbarung als migrationspolitisches Instrument eingesetzt (FR).
- Der Einbezug der SchweizerInnen in die Verantwortung der Integration der auslän-
dischen Bevölkerung müsste explizit verankert werden (SO).
- Der Vernehmlassungsentwurf lasse eine klare Umsetzung des Stufenmodells ver-
missen (KdK, SO); es mache keinen Sinn, dass für die Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung und für die Erteilung der Niederlassungsbewilligung die gleichen Anforderungen gelten würden (KdK).
- Bei der Erwartungshaltung gegenüber der Teilrevision müsse beachtet werden,
dass das AuG nur auf Personen anwendbar sei, welche sich nicht auf das Freizügigkeitsabkommen berufen können (AR). Im Bereich der sanktionskompatiblen Integrationsvereinbarungen könnte lediglich rund ein Drittel der ausländischen Wohnbevölkerung erreicht werden (KdK).
- Die Gesetzesvorlage werde wenig Wirkung für das Ziel der besseren Integration der
ausländischen Wohnbevölkerung in der Schweiz zeigen, weil der Bestand an Drittstaatsangehörigen lediglich um 1 Prozent wachse und Drittstaatsangehörige nur 35 Prozent der ausländischen Bevölkerung ausmachten (EKR).
- Die Vorlage sei stark überladen (FDP).
- Die Erhöhung der Bundesmittel um 20 Mio. Franken sei nicht ausreichend (SP).
- Integration sei primär Aufgabe der Zugewanderten und keine Aufgabe des Staates.
Das Volk habe sich mit der Ablehnung des Gegenentwurfes zur Ausschaffungsinitiative deutlich gegen einen Integrationsartikel in der Bundesverfassung ausgesprochen; die Mehrausgaben seien unhaltbar (SVP).
- Die neuen Integrationsbestimmungen dürften nicht zu einer versteckten und einsei-
tigen Verschärfung des Ausländerrechts führen. Ein wichtiger Antrieb zur Integration sei die Gewissheit, im Land bleiben zu dürfen. Diesem Umstand trage die Vorlage zu wenig Rechnung, indem sie einseitig auf „Integration auf Probe“ setze (EVP).
- Die Revision reflektiere eine restriktive und diskriminierende Migrationspolitik auf
verschiedenen Ebenen. Die zwingenden Massnahmen hätten einen umgekehrten