Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2011/122: Teilrevision des Bundesgesetzes über die Ausländerinnen und Ausländer (AuG) · 105 Seiten
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faut poursuivre l’effort dans ce sens. L’article 83a du projet de révision va en sens contraire.
- De plus cette nouvelle disposition créerait une incohérence juridique en matière
d’octroi et de renouvellement de l’admission provisoire. Dans certains cas, conditionner le séjour en Suisse à la conclusion d’une convention d’intégration pourrait être illégal en regard du droit international. C’est notamment le cas lorsque
l’admission provisoire est prononcée au motif de l’illicéité du renvoi. Les Verts suisses réclament par conséquent l’abandon de cette disposition.
TV :
- Les conventions d'intégration avec les personnes admises provisoirement doivent
avoir l'intégration professionnelle comme but premier.
AS :
- Wir stellen den Antrag, den Art. 83a VE-AuIG ersatzlos zu streichen.
DJS, GR, Sosf, JUSO, FIMM, FIZ, SFR, GS (ähnlich: SBAA):
- Eine bessere soziale und wirtschaftliche Integration der vorläufig aufgenommenen
AusländerInnen tut zweifelsohne Not. Es ist jedoch mehr als fraglich, ob die Integrationsvereinbarung bei dieser Personengruppe das geeignete Instrument ist, wenn die übrigen Rahmenbedingungen unverändert bleiben. Die rechtlichen Rahmenbedingungen betreffend der Ausstellung von Reisepapieren, des Familiennachzugs und des Kantonswechsels sind für diese Personengruppe nachteilig ausgestaltet. Dazu kommt, dass die Gleichstellung auf dem Arbeitsmarkt mit AufenthalterInnen den Arbeitgebenden nicht bekannt ist, so dass sich die Stellensuche für Personen mit F-Ausweis enorm schwierig gestaltet. Wir stellen den Antrag, dass die Gesetzesnovelle von Art. 83a AuG und die Änderung von Art. 84 Abs. 5 AuG ersatzlos gestrichen werden.
CARITAS:
- […] die zusätzliche Anforderung der unterschriebenen Integrationsvereinbarung [ist]
nicht konform mit der Gesetzessystematik. Wenn die betreffende Person sich weigert, eine Integrationsvereinbarung zu unterschreiben, kann dies nicht zur Nichtgewährung oder Aufhebung der Bewilligung führen, da damit die Gründe für den nicht durchführbaren Vollzug der Wegweisung nicht wegfallen. […] Dementsprechend ist die Forderung der „Erfüllung einer Integrationsvereinbarung“ zu streichen.
CEX:
- Abandon du terme „admission provisoire“ au profit de la „protection subsidiaire“.