Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2011/122: Teilrevision des Bundesgesetzes über die Ausländerinnen und Ausländer (AuG) · 105 Seiten
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ZH:
- Die heutige Formulierung „Grad der Integration“ muss beibehalten werden.
9. Kommission für Migrationsfragen (Art. 100b VE-AuIG)
EKM/KOFI (+SP):
- Verbindliche Formulierung ("wird angehört") anstelle von "kann bei Grundsatzfragen
angehört werden".
- Hinweis, dass der EKM gemäss Art. 56 Abs. 3 finanzielle Beiträge zur Verfügung
stehen, aufnehmen.
TV:
- L'al. 4 doit être modifié ainsi : Elle est entendue...en lieu et place de elle peut être
entendue.
IG :
- Wir schlagen eine inhaltlich präziser gefasste Form vor.
10. Änderung des Berufsbildungsgesetzes (BBG)
SAV:
- Art. 3 Bst. C BGG soll wie folgt abgeändert werden: “ Den Ausgleich von Bildungs-
chancen…sowie die Ausbildungschancen und die Integration von Ausländerinnen und Ausländern.“
CP :
- La formation professionnelle devrait être encouragée dans le cadre de l'intégration
et non l'inverse.
- En effet, la formation est l'un des éléments garants d'une bonne intégration. Par
conséquent, cette disposition doit être rejetée
INTERPRET:
- Es fehlt ein Passus, der den betroffenen Institutionen der Berufsbildung eine Unter-
stützung in Aussicht stellt.