Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2011/122: Teilrevision des Bundesgesetzes über die Ausländerinnen und Ausländer (AuG) · 105 Seiten

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ZH:

- Die heutige Formulierung „Grad der Integration“ muss beibehalten werden.

9. Kommission für Migrationsfragen (Art. 100b VE-AuIG)

EKM/KOFI (+SP):

- Verbindliche Formulierung ("wird angehört") anstelle von "kann bei Grundsatzfragen

angehört werden".

- Hinweis, dass der EKM gemäss Art. 56 Abs. 3 finanzielle Beiträge zur Verfügung

stehen, aufnehmen.

TV:

- L'al. 4 doit être modifié ainsi : Elle est entendue...en lieu et place de elle peut être

entendue.

IG :

- Wir schlagen eine inhaltlich präziser gefasste Form vor.

10. Änderung des Berufsbildungsgesetzes (BBG)

SAV:

- Art. 3 Bst. C BGG soll wie folgt abgeändert werden: “ Den Ausgleich von Bildungs-

chancen…sowie die Ausbildungschancen und die Integration von Ausländerinnen und Ausländern.“

CP :

- La formation professionnelle devrait être encouragée dans le cadre de l'intégration

et non l'inverse.

- En effet, la formation est l'un des éléments garants d'une bonne intégration. Par

conséquent, cette disposition doit être rejetée

INTERPRET:

- Es fehlt ein Passus, der den betroffenen Institutionen der Berufsbildung eine Unter-

stützung in Aussicht stellt.