Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2011/124: Bundesgesetz über die Kompetenz zum Abschluss völkerrechtlicher Verträge von beschränkter Tragweite und über die vorläufige Anwendung völkerrechtlicher Verträge · 12 Seiten

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1 Gegenstand der Vernehmlassungsvorlage

Der zur Diskussion gestellte Entwurf einer Teilrevision von Art. 7a und Art. 7b des Regierungs- und Organisationsverwaltungsgesetzes (RVOG) sowie von Art. 152 des Parlamentsgesetzes (ParlG) behandelt zwei verschiedene Bereiche.

Zum einen wird die Bestimmung über den selbständigen Abschluss völkerrechtlicher Verträge von beschränkter Tragweite durch den Bundesrat präzisiert und ergänzt. Bezweckt wird eine deutlichere Abgrenzung zu Verträgen, die nicht von beschränkter Tragweite sind und deshalb der Genehmigung durch die Bundesversammlung bedürfen.

Zum anderen erfährt die Regelung über die vorläufige Anwendung völkerrechtlicher Verträge, für deren Genehmigung die Bundesversammlung zuständig ist, eine Änderung. Namentlich hat der Bundesrat von der vorläufigen Anwendung abzusehen, wenn sich mindestens zwei Drittel der Mitglieder jeder der beiden zuständigen Kommissionen der Bundesversammlung dagegen aussprechen.

Ihre Grundlage findet die Vernehmlassungsvorlage in folgenden beiden Motionen, zu welchen der Bundesrat am 4. Juni 2010 Stellung nahm und deren Annahme er beantragte: Zum einen in der Motion 10.3354 der Aussenpolitischen Kommission des Ständerates betreffend die Rechtsgrundlage für den Abschluss völkerrechtlicher Verträge durch den Bundesrat, die vom Ständerat in der Sommersession 2010 und vom Nationalrat in der Wintersession 2010 angenommen wurde. Zum anderen in der Motion 10.3366 der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates betreffend die Rechtsgrundlage für den Abschluss völkerrechtlicher Verträge durch den Bundesrat, die vom Nationalrat in der Sommersession 2010 und vom Ständerat in der Wintersession 2010 angenommen wurde.

2 Durchführung des Vernehmlassungsverfahrens

Das Vernehmlassungsverfahren wurde vom Bundesrat am 30. November 2011 eröffnet und dauerte bis zum 12. März 2012. Zur Teilnahme eingeladen wurden 51 Stellen, nämlich die 26 Kantone, die Konferenz der Kantonsregierungen, die 13 in der Bundesversammlung vertretenen politischen Parteien, 3 gesamtschweizerische Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete sowie 8 gesamtschweizerische Dachverbände der Wirtschaft.

3 Eingegangene Stellungnahmen

Stellung genommen haben 22 Kantone, 6 Parteien sowie 4 gesamtschweizerische Dachverbände der Wirtschaft. Ausserdem gingen zwei spontane Stellungnahmen ein. Ausdrücklich auf eine Stellungnahme verzichtet hat ein Teilnehmer.1

Verzeichnis: Siehe Anhang 1.

4 Generelle Beurteilung des Entwurfs

Die nachstehende Tabelle vermittelt eine Übersicht über die generelle Haltung der 51 zur

1 SSV.