Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2011/124: Bundesgesetz über die Kompetenz zum Abschluss völkerrechtlicher Verträge von beschränkter Tragweite und über die vorläufige Anwendung völkerrechtlicher Verträge · 12 Seiten

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Stellungnahme eingeladenen Stellen2 sowie der beiden nicht individuell eingeladenen Teilnehmer.

Anzahl Teilnehmer

Zustimmung zum Vorschlag 20 14 Kantone (AG, BE, BL, FR, JU, LU, NW, OW, SH, SO,

TG, UR, VS, ZG)

3 Parteien (CVP, EVP, GPS)

3 Weitere (economiesuisse, SAV, SGB)

Zustimmend, mit Ände- 8 7 Kantone (AR, BS, GE, GL, SG, TI, ZH)

rungsanträgen 1 Weiterer (Centre Patronal)

Ablehnend 2 1 Partei (FDP)

1 Weiterer (FER) Teilweise Zustimmung zum 4 1 Kanton (AI)

Vorschlag, (Art. 7a RVOG) 2 Parteien (SP, SVP)

Teilweise Ablehnend 1 Weiterer (SGV)

(Art. 7b RVOG und Art. 152 ParlG)

Keine Stellungnahme abge- 19 4 Kantone (GR, NE, SZ, VD)

geben/ Verzicht auf Stel- 7 Parteien (BDP, CSP, EDU, glp, Lega, PdAS, Alternative

lungnahme Zug)

8 Weitere (KdK; SSV, SAB, SGmV; SBV, SBankV, KV Schweiz, Travail.Suisse)

4.1 Grundsätzliche Zustimmung

Eine grosse Mehrheit der Kantone sowie der überwiegende Teil der Parteien sind mit der Teilrevision des RVOG sowie des ParlG grundsätzlich einverstanden. Die Präzisierungen und Änderungen werden als der Rechtssicherheit dienlich3 sowie als sachgerechte und zweckmässige Lösung beurteilt.4

In verschiedenen Stellungnahmen wird ausgeführt, die bestehende Regelung – insbesondere betreffend die Kompetenz zum Abschluss völkerrechtlicher Verträge von beschränkter Tragweite5 - sei im Grunde zufriedenstellend und bedürfe keiner weitgreifenden Änderungen.6 Der Entwurf, der Präzisierungen anbringt, die Grundzüge des bestehenden Systems aber beibehält, wird deshalb als positiv gewertet.7

4.2 Grundsätzliche Ablehnung

Lediglich eine Partei8 sowie ein weiterer Teilnehmer9 sprechen sich gegen den Entwurf als Ganzes aus. Zwei weitere Parteien10 sowie ein Kanton11 und ein weiterer Teilnehmer12 zeigen sich mit der vorgeschlagenen Regelung über die vorläufige Anwendung völkerrechtlicher

2 Verzeichnis: Siehe Anhang 2. 3 AG, BE, VS. 4 BL, UR. 5 AR, SO; CVP, SVP. 6 AR, GE. 7 JU, LU; EVP. 8 FDP. 9 FER. 10 SP, SVP. 11 AI. 12 SGV.