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Vernehmlassung 2011/126: Revisionen der Banken- und Eigenmittelverordnung (too big to fail) · 8 Seiten

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Eigenmittelverordnung 952.03

4Für den Nachweis eines Notfallplans zur Weiterführung systemrelevanter Funktionen im Falle drohender Insolvenz gemäss Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe d des Bankengesetzes werden keine Erleichterungen gewährt.

5Die FINMA kann ausländische Aufsichts- und Insolvenzbehörden zu den von der Bank vorgeschlagenen Massnahmen konsultieren und deren Beurteilung bei der Bewertung der Verbesserung der globalen Sanier- und Liquidierbarkeit der Finanzgruppe für die Rabattgewährung berücksichtigen.

6Der Progressionssatz beträgt mindestens 1 Prozent unabhängig von Zuschlägen und Erleichterungen.

Art. 123i Antizyklischer Puffer

Für den antizyklischen Puffer gilt Artikel 33b analog.

4. Kapitel: Ungewichtete Eigenmittelanforderungen („Leverage Ratio“)

Art. 123j Grundsatz

1Systemrelevante Banken haben besondere, am Gesamtengagement gemessene Eigenmittelanforderungen zu erfüllen.

2Diese bestehen aus einer Basisanforderung, einem Eigenmittelpuffer und einer progressiven Komponente. Sie folgen unter Vorbehalt von Artikel 123k den Bestimmungen nach dem 3. Kapitel für die risikogewichteten Eigenmittel.

Art. 123k Berechnung

Die auf dem Gesamtengagement berechneten Eigenmittelanforderungen betragen 27 % der Prozentsätze:

a. der Basisanforderung nach Artikel 123e Absatz 1;

b. des Eigenmittelpuffers nach Artikel 123f Absätze 1 und 2; und

c. des Progressionssatzes nach Artikel 123h Absatz 1.

Art. 123l Gesamtengagement

1Das Gesamtengagement entspricht der Summe folgender Positionen, ohne dass diese nach Risiko gewichtet werden:

a. Total aller Bilanzpositionen ausgenommen Positionen aus Derivaten, abzüglich Einzelwertberichtigungen und Einzelrückstellungen sowie Wertanpassungen. Risikomindernde Massnahmen in Form von Sicherheiten, Garantien, Kreditderivaten oder Verrechnung von Forderungen und Einlagen dürfen bei der Bestimmung der Bilanzpositionswerte nicht berücksichtigt werden. Bei Positionen aus Darlehens-, Repo- und repoähnlichen Geschäften mit Effekten