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Vernehmlassung 2011/16: Änderung der Tierschutzverordnung (TSchV), der Verordnung über Ausbildungen in der Tierhaltung und im Umgang mit Tieren sowie der Verordnung über die Haltung von Nutztieren und Haustieren · 4 Seiten

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Verordnung des BVET über die Haltung von Nutztieren und Haustieren

Änderung vom…

Das Bundesamt für Veterinärwesen

verordnet:

I

Die Verordnung vom 27. August 20081 über die Haltung von Nutztieren und Haustieren wird wie folgt geändert:

Titel

Verordnung des BVET über die Haltung von Nutztieren und Heimtieren

Gliederungstitel vor Art. 7a

3. Abschnitt: Auslauf

Art. 7a Auslaufflächen mit stromführenden Zäunen

Werden auf Auslaufflächen stromführende Zäune eingesetzt, so müssen für Rinder, Schweine, Schafe und Ziegen die in Anhang 2bisfestgelegten Mindestgrössen eingehalten werden.

Art. 7b Winterfütterungsperiode

Als Winterfütterungsperiode gilt der Zeitraum vom 1. November bis zum 30. April.

Gliederungstitel vor Art. 8

Aufgehoben

Art. 8 Sachüberschrift

Auslaufjournal

SR ..........

1 SR 455.110.1

2013–......