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Vernehmlassung 2011/16: Änderung der Tierschutzverordnung (TSchV), der Verordnung über Ausbildungen in der Tierhaltung und im Umgang mit Tieren sowie der Verordnung über die Haltung von Nutztieren und Haustieren · 4 Seiten
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Verordnung des BVET über die Haltung von Nutztieren und Haustieren
Änderung vom…
Das Bundesamt für Veterinärwesen
verordnet:
I
Die Verordnung vom 27. August 20081 über die Haltung von Nutztieren und Haustieren wird wie folgt geändert:
Titel
Verordnung des BVET über die Haltung von Nutztieren und Heimtieren
Gliederungstitel vor Art. 7a
3. Abschnitt: Auslauf
Art. 7a Auslaufflächen mit stromführenden Zäunen
Werden auf Auslaufflächen stromführende Zäune eingesetzt, so müssen für Rinder, Schweine, Schafe und Ziegen die in Anhang 2bisfestgelegten Mindestgrössen eingehalten werden.
Art. 7b Winterfütterungsperiode
Als Winterfütterungsperiode gilt der Zeitraum vom 1. November bis zum 30. April.
Gliederungstitel vor Art. 8
Aufgehoben
Art. 8 Sachüberschrift
Auslaufjournal
SR ..........
1 SR 455.110.1
2013–......