Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2011/16: Änderung der Tierschutzverordnung (TSchV), der Verordnung über Ausbildungen in der Tierhaltung und im Umgang mit Tieren sowie der Verordnung über die Haltung von Nutztieren und Haustieren · 33 Seiten
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Eidgenossisches Departement für Volkswirtschaft EVD
Bundesamt für Veterinärwesen BVET
Erläuterungen zur Änderung der Tierschutzverordnung vom 23. April 2008 (SR 455.1)
I. Ausgangslage
Die Tierschutzverordnung (TSchV; SR 455.1) vom 23. April 2008 ist am 1. September 2008 in Kraft getreten. Die Praxis hat gezeigt, dass einige Anpassungen und Aktualisierungen notwendig sind.
II. Zielsetzung
Die vorliegende Revision hat hauptsächlich folgende Ziele: Zum einen sollen einzelne Lücken geschlossen und Unklarheiten bereinigt werden. Zum anderen gilt es, einzelne Bestimmungen anzupassen, die sich in der Praxis als verbesserungswürdig erwiesen haben.
III. Erläuterungen zu einzelnen Bestimmungen
Ingress
Da die TSchV sich nicht nur auf Art. 32 Abs. 1 Tierschutzgesetz (TSchG; SR 455) stützt, sondern zudem auf zahlreiche Bestimmungen, welche dem Bundesrat punktuelle Rechtsetzungskompetenzen einräumen oder ihn mit der Rechtsetzung in einem bestimmten Bereich beauftragen, soll im Ingress auf das TSchG als Ganzes verwiesen werden.
Die TSchV setzt auch Teile des Gentechnikgesetzes (GTG; SR 814.91), insbesondere Art. 8 und 9 GTG im Zusammenhang mit Tierversuchen, um. Dies soll aus dem Ingress hervorgehen.
Artikel 2 Absatz 3 Buchstabe t
In die Definition wird neu der Verweis auf die Verordnung über das elektronische Informationssystem zur Verwaltung der Tierversuche (VerTi-V, SR 455.61) aufgenommen.