Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2011/19: Bundesgesetz über die Weiterbildung (Weiterbildungsgesetz, WeBiG) · 78 Seiten

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Vernehmlassung zu einem Entwurf für ein Bundesgesetz über die Weiterbildung

Anhang (Artikel 22) 28

1. Kulturförderungsgesetz vom 11. Dezember 2009

Art. 15 Förderung des Lesens und der Buchkultur

Der Bund kann Massnahmen treffen, die der Förderung des Lesens und der Buchkultur dienen.

Dachverbände der Wirtschaft

Für economiesuisse ist nicht ersichtlich, was unter „Buchkultur“ zu verstehen sei.

Interessierte Kreise

AdS, SBVV und suisseculture begrüssen die Änderung des KFG. Sie dürfe aber nicht auf Kosten des Kulturetats erfolgen.

AdS fordert, dass auch die literarische Lesekompetenz gefördert werden solle.

SVEB und SSL begrüssen den Transfer der Illettrismusbekämpfung ins Weiterbildungsgesetz.

EgalitéHandicap, Pro Infirmis, Retina Suisse und SBV-FSA wünschen sich eine Erweiterung „Buchkultur und Hörbuchkultur“

29

2. Berufsbildungsgesetz vom 13. Dezember 2002

Art. 29 Abs. 3 erster Satz

3

Das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement stellt in Zusammenarbeit mit den zuständigen Organisationen für die eidgenössische Anerkennung der Bildungsgänge an höheren Fachschulen Mindestvorschriften auf.

Zum Thema NDS HF siehe auch die Auswertung in Artikel 3

Kantone

Die Kantone LU und SG sind einverstanden mit dem Vorschlag, fordern aber, dass die höheren Fachschulen als Institutionen akkreditiert werden.

Der Kanton BE ist gegen den Vorschlag, wäre aber einverstanden mit einer Akkreditierung der höheren Fachschulen als Institution.

Die Kantone GR und TI, wenden sich gegen die Änderung.

Parteien

Die SP Schweiz ist gegen die Änderung. Die Titelfrage müsse gesamtheitlich betrachtet werden.

Dachverbände der Wirtschaft

KV Schweiz ist gegen die Änderung. Die Titelfrage müsse gesamtheitlich betrachtet werden. Eventuell wäre die Akkreditierung der höheren Fachschulen als Institution eine Lösung.

Travail.Suisse ist gegen die Änderung.

Auch SGV ist gegen die Änderung. Die Titelfrage müsse gesamtheitlich betrachtet werden.

SAV ist gegen die Änderung zum jetzigen Zeitpunkt.

Interessierte Kreise

EKHF, VMTW, KHF, KHF Technik, BGS, Hotelleriesuisse, KV Bildungsgruppe, SKKBS, SMC, HFW, SavoirSocial, edu-suisse, Plattform HF AG, H+, ODEC, Curaviva, BBZ, SPAS, SKO und SBAP sind

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