Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2011/2: Erhalt des Viehexportes aus der Schweiz · 8 Seiten

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Exporteure für wenige Hundert Tiere der anderen Gattungen ebenfalls Beihilfen. Nach Aufhebung der Beihilfen wurden 2010 nur 555 Tiere der Rindviehgattung ausgeführt.

2.2 Handlungsbedarf: Erwägungen der Kommission

2.2.1 Argumente der Mehrheit

Die Mehrheit setzt sich für eine Wiedereinführung von Ausfuhrbeihilfen für Zuchtvieh ein. Sie ist der Meinung, dass mit der Aufhebung von Art. 26 LwG ein Instrument zum Erhalt und zur Förderung der einheimischen Landwirtschaft leichtfertig aus der Hand gegeben wurde. Nach Ansicht der Kommissionsmehrheit ist der Export von Zuchtvieh eine Voraussetzung für den Weiterbestand der einheimischen Viehwirtschaft in allen landwirtschaftlichen Gebieten, vorab jedoch in den Hügel- und Berggebieten.

Weiter argumentiert die Mehrheit, dass die Ausfuhrbeihilfen mit der Revision der Agrargesetzgebung aufgehoben wurden, in der Meinung, dass ein definitiver Entscheid der WTO zur Aufhebung aller Exportförderungsinstrumente zustande kommen würde. Weil die WTO-Doha-Runde nicht abgeschlossen werden konnte, ist nun aber eine Ungleichbehandlung mit der EU entstanden, weil diese immer noch Ausfuhrerstattungen für lebende Tiere leistet.

Die Mehrheit weist auch darauf hin, dass mit der Wiedereinführung der Ausfuhrbeihilfen der Export von 4 000 - 5 000 Tieren der Rindviehgattung pro Jahr gefördert werden kann, was zu einer Entlastung des schweizerischen Viehmarktes hauptsächlich im Herbst nach dem Alpabzug führt. Ausserdem werden dadurch die Handelsbeziehungen zu ausländischen Käufern gestärkt. Ohne die Ausfuhrbeihilfen gehen den Schweizer Viehhändlern diese Handelsbeziehungen verloren und können später nur schwer zurückgewonnen werden.

Solange kein WTO-Abschluss umgesetzt wird, bleibt der tarifäre Schutz beim Rindfleisch unverändert hoch und damit liegen die Inlandpreise für Schlachtvieh auf deutlich höherem Niveau als in der EU. Dies beeinflusst direkt die Preise für Nutzvieh, welche ebenfalls wesentlich höher sind als im umliegenden Ausland. Ohne Exportunterstützung ist die Schweiz nicht konkurrenzfähig.

Das Budget der Landwirtschaft zur Umsetzung der vorgeschlagenen Regelung muss nicht erhöht werden. Vielmehr soll der einzusetzende Betrag innerhalb des Landwirtschaftsbudgets von den Direktzahlungen zur Marktstützung verschoben werden (siehe Kapitel 2.5).

2.2.2 Argumente der Minderheit

Die Minderheit (Fässler, Favre Charles, Fehr Hans-Jürg, Gysin, Leutenegger Oberholzer, Müller Philipp, Rechsteiner Paul, Rennwald, Schelbert, Theiler, Thorens Goumaz, Zisyadis) bestreitet den Handlungsbedarf und beantragt, auf den Gesetzesvorentwurf nicht einzutreten. Sie gibt zu bedenken, dass Ausfuhrbeihilfen international als sehr marktverzerrende und ökonomisch ineffiziente Massnahme eingestuft werden und dass aus diesem Grund die Aufhebung aller