Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2011/23: Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier (EPDG) · 68 Seiten
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schnittlich rund 176 Millionen Franken pro Jahr140. Dies entspricht ungefähr 0,3 Prozent der 61 Milliarden Franken, die im Jahre 2009 insgesamt für das Gesundheitswesen ausgegeben wurden. Nachdem die wesentlichen Kosten und Nutzen im Jahr 2016 einzusetzen beginnen, erreicht der volkswirtschaftliche Nettonutzen gemäss Modellrechnung rund 10 Jahre später ein stabiles Niveau von jährlich über 330 Millionen Franken.
Tabelle 4
Kumulierte finanzielle, materielle und immaterielle Kosten und Nutzen der Umsetzung des EPDG bis 2031 in Milliarden Franken
Nutzenkategorie Kosten Nutzen Nettonutzen
Finanziell1 1,559 1,289 -0,270
materiell/personell2 0,375 0,702 0,327 Immateriell3 2,213 5,678 3,465
Total 4,147 7,669 3,522
1)Darunter werden alle finanziell anfallenden Kosten subsumiert (z.B. Investitionskosten,
Lizenzgebühren für Software).
2)Darunter fallen insbesondere personelle Kosten (z.B. erhöhter Zeitaufwand für Informati-
on der Patientinnen und Patienten) und Nutzen (z.B. Zeitersparnis aufgrund veränderter klinischer Abläufe) – es handelt sich somit um wirtschaftliche, jedoch nicht unmittelbar finanzielle Auswirkungen.
3)Darunter fallen alle Auswirkungen, die keine direkten finanziellen und materiellen Kosten
oder Nutzen mit sich bringen. Dazu zählen bei den Kosten z.B. die Einschränkung des unternehmerischen Handlungsspielraums und bei den Nutzen z.B. bessere Einhaltung von Therapierichtlinien oder bessere Behandlungsqualität durch die verbesserte Zusammenarbeit von verschiedenen Gesundheitsfachpersonen.
Alternativszenario
Um die Auswirkungen einer sehr weitgehenden Regulierung auf die durchgeführte Modellrechnung zu untersuchen wurde als Alternativszenario eine Regulierungsvariante gewählt, die zusätzlich zu den im vorliegenden Vorentwurf bereits geregelten Elementen eine Anschubfinanzierung und ein Obligatorium für Arztpraxen, sich einer Gemeinschaft anzuschliessen, vorsieht. Bei der Modellierung der Kosten und Nutzen dieser Alternative wurde die Annahme getroffen, dass der Staat die Investitionskosten für die Arztpraxen lediglich in den ersten sieben Jahren nach Inkrafttreten des Gesetzes übernehmen wird. Es darf davon ausgegangen werden, dass ein grosser Teil der Arztpraxen innerhalb dieses Zeitrahmens in lokale Praxisinformationssysteme investieren wird, um so von der finanziellen Unterstützung zu profitieren. Die dadurch erreichte beschleunigte Einführung der für einen Datenaustausch zwischen Gemeinschaften notwendigen lokalen Praxisinformationssysteme wird auch den Zusammenschluss von Arztpraxen zu Gemeinschaften und damit die Vernetzung mit anderen Gesundheitsfachpersonen beschleunigen. Dadurch steigen der Informationsgehalt und somit auch der Nutzen eines elektronischen Patientendossiers schneller an.
140 Dieser Betrag entspricht dem Durchschnittswert über die untersuchte Zeitspanne. Effektiv nimmt der jährliche Nettonutzen im Zeitverlauf zu, da die Investitionskosten in den ersten Jahren überproportional hoch sind.