Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2011/23: Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier (EPDG) · 68 Seiten

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problematisch, als der gesamtwirtschaftliche Nutzen eines schweizweit einheitlichen elektronischen Patientendossiers – wie auch der Nutzen für die einzelne Arztpraxis selbst – wie oben ausgeführt von der Anzahl der in Gemeinschaften zusammengeschlossenen Gesundheitsfachpersonen abhängt. Obwohl eine positive Tendenz festzustellen ist, liegt der kumulative Nettonutzen bis zum Ende des Betrachtungszeitrahmens dieser RFA gemäss Modellrechnung mit -439 Millionen Franken noch immer im negativen Bereich.

– Der Hauptnutzen des elektronischen Patientendossiers wird der Bevölkerung zufallen. Für die Gruppe der Patientinnen und Patienten, die an einer chronischen Krankheit leiden (ca. 1,7 Millionen Menschen), wird schon ab 2016 ein deutlich positiver Nettonutzen erwartet. Ihnen kommt ein unmittelbarer Nutzen zugut, da sie in der Regel von mehreren Einrichtungen betreut werden und sich durch die Vernetzung und die Verfügbarkeit ihrer Patienteninformationen eine erhebliche Verbesserung der Versorgungsqualität einstellt. Sobald sich die Gesundheitsfachpersonen entlang der Behandlungskette zu vernetzen beginnen, steigt der Nettonutzen für die Gruppe der chronisch Kranken auf bis zu 145 Millionen Franken im Jahr. Auch für die Gruppe der nicht chronisch kranken Bevölkerung wird schon ab 2016 ein deutlicher positiver Nettonutzen erwartet. Der Einzelne nicht chronisch Kranke mag seltener als der chronische Kranke medizinische Hilfe benötigen, im Falle einer Behandlung wirkt sich die Verfügbarkeit von Informationen durch das elektronische Patientendossier für ihn trotzdem positiv aus, indem es z.B. hilft, medikamentenbezogenen Komplikationen vorzubeugen und damit zusammenhängende Arztbesuche und Spitalaufenthalte zu vermeiden. Für beide Bevölkerungsgruppen wird ein kumulativer Nettonutzen von insgesamt 3,569 Milliarden Franken erwartet. Auch wenn dieser Wert praktisch ausschliesslich einen immateriellen Nutzen darstellt, wird deutlich, dass der grösste Teil des durch die vorliegende Regelung erwirkten Nutzens in Übereinstimmung mit der Zielsetzung der «Strategie eHealth Schweiz» (vgl. Ziffer 1.2) der Bevölkerung zukommen wird.

Auswirkungen auf die Gesamtwirtschaft

Aus volkswirtschaftlicher Sicht wird die Umsetzung der vorgeschlagenen Massnahmen langfristig zu einer Erhöhung der Qualität der Patientenbehandlung und der Patientensicherheit sowie zu einer höheren Effizienz im Gesundheitssystem führen. Dem gegenüber stehen Investitions-, Zertifizierungs- und Wartungskosten für die eHealth-Technologien sowie administrative und Prozessänderungskosten.

Gemäss den erfolgten Grobabschätzungen im Rahmen der Modellrechnungen im untersuchten Zeitraum von 2011 bis 2031 steht den Gesamtkosten in Höhe von etwa 4,147 Milliarden Franken ein Nutzen von etwa 7,669 Milliarden Franken gegenüber (vgl. Tabelle 4). Das finanzielle Kosten-Nutzen-Verhältnis fällt negativ aus (-270 Millionen Franken), das wirtschaftliche (finanzielle und materielle/personelle Auswirkungen) hingegen leicht positiv (57 Millionen Franken139). Rechnet man den immateriellen Nutzen hinzu, so ergibt dies aus volkswirtschaftlicher Sicht bis 2031 einen kumulierten Nettonutzen von insgesamt 3,522 Milliarden Franken oder durch-

139 Ergibt sich aus 327 Millionen Franken materiellen Nettonutzen und -270 Millionen Franken finanziellen Nettonutzen.