Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2011/31: Revision der Verordnung über die Sanierung von belasteten Standorten (Altlasten-Verordnung, AltlV) · 6 Seiten
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Eidgenössisches Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK
Bundesamt für Umwelt BAFU
Abteilung Boden
Referenz/Aktenzeichen: L144-2335
Verordnung über die Sanierung von belasteten Standorten (AltlV)
Teilrevision 2011
Ergebnisse der Anhörung
6. März 2012
1 Ausgangslage und Anhörungsverfahren
Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat zur Teilrevision der Verordnung über die Sanierung von belasteten Standorten (Altlasten-Verordnung, AltlV, SR 814.680) eine Anhörung bei den Kantonen und interessierten Kreisen durchgeführt. Die Revision beschränkte sich auf den Bereich „Überwachung von belasteten Standorten“, wo Bund und Kantone einen Änderungsbedarf sehen. Die bisherige Vollzugspraxis hat gezeigt, dass die Definition des Überwachungsbedarfs in der Altlasten-Verordnung angepasst werden muss und dass ökologisch sachgerechte Kriterien zur Beendigung einer laufenden Überwachung formuliert werden müssen. Im Weiteren soll in der Altlasten-Verordnung verankert werden, dass der Behörde ein Überwachungskonzept vorzulegen ist, welches die Ziele und Massnahmen der Überwachung beschreibt. Mit der Revision soll sichergestellt werden, dass die Überwachung belasteter Standorte nach dem Stand der Technik, umweltverträglich und wirtschaftlich erfolgt.
Die Anhörung dauerte vom 19. August 2011 bis 1. November 2011. Insgesamt wurden 66 Stellen angeschrieben. In zwei Fällen wurde eine Fristverlängerung bis Dezember 2011 gewährt. Insgesamt gingen 42 Stellungnahmen ein, die sich wie folgt aufgliedern: 22 Kantone, 12 Wirtschafts- und Industrieverbände, 3 Umweltorganisation, 5 weitere Interessenten (wie Forschungsanstalten, Berufsverbände, politische Parteien). 24 weitere angeschriebene Adressaten haben ausdrücklich auf eine Stellungnahme verzichtet oder nicht geantwortet.
2 Gesamtbeurteilung
Die Auswertung der Anhörungsstellungnahmen zeigt, dass sämtliche Kantone und sämtliche wichtigen Wirtschafts- und Industrieverbände mit der Revision der AltlV grundsätzlich einverstanden sind. Insbesondere wird die Einführung einer unteren Schwelle für die Überwachungsbedürftigkeit und von Abbruchkriterien geschätzt. Kritik und Änderungsanträge betreffen primär die vorgesehenen Schwellenwerte (Art. 9 Abs. 1 AltlV) für chlorierte Kohlenwasserstoffe sowie die Pflicht der Kantone zur Herleitung von Konzentrationswerten im Einzelfall (Anhang 1 und 3 der AltlV).
Bei den 24 Adressaten, die keine Stellungnahme abgegeben haben, ist davon auszugehen, dass sie sich stillschweigend mit den Änderungen einverstanden erklären.
Lediglich fünf, über weite Passagen wörtlich übereinstimmende Stellungnahmen lehnen die Revision ab und fordern eine Verschärfung der Regelungen in der AltlV.
1/6 /L144-2335