Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2011/31: Revision der Verordnung über die Sanierung von belasteten Standorten (Altlasten-Verordnung, AltlV) · 6 Seiten

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ENTWURF

Referenz/Aktenzeichen: L144-2335

Die nachstehende Tabelle vermittelt eine Übersicht über die generelle Haltung der 66 Stellen, die zur Anhörung eingeladen wurden.

Gesamtbeurteilung Anzahl: 66 Anhörungsteilnehmer

(100%)

Zustimmend, ohne 11 6 Kantone (LU, GE, NE, OW, VD, ZG)

Änderungsanträge (17%) 4 Wirtschafts- und Industrieverbände (economiesuisse, HKBB, EV, scienceindustries)

1 weitere Interessenten (EAWAG)

Zustimmend, mit 26 16 Kantone (AG, AI, BE, BL, BS, FR, GL, JU, NW, SG, SO, TG, TI, UR, VS, ZH) Änderungsanträgen (39%) 8 Wirtschafts- und Industrieverbände (ARV, bauenschweiz, Centre Patronal,

Eco Swiss, FSKB, Schweiz. Baumeisterverband, Schweiz. Gewerbeverband,

Swissmem)

2 weitere Interessenten (CHGEOL, SGH)

Ablehnend 5 3 Umweltorganisation (AEFU, Greenpeace, WWF)

(8%) 2 weitere Interessenten (Grüne, SP) keine Stellungnah- 24 4 Kantone (AR, GR, SH, SZ) me abgegeben (36%) 2 Wirtschafts- und Industrieverbände (cemsuisse, VBSA)

6 Umweltorganisation (ARPEA, VSA, Equiterre, PUSCH, Umweltallianz, VUR)

12 weitere Interessenten (AfU FL, BPUK, EMPA, GEMEDA, HEV, KVU, Schweiz. Gemeindeverband, SIA, Schweiz. Städteverband, Schweiz. Schiesssportverband, SVU, usic)

Angesichts der breiten, grundsätzlichen Zustimmung insbesondere aller Kantone, Wirtschafts- und Industrieverbände wird das BAFU die Revision der AltlV in der geplanten Richtung vorantreiben.

3 Kritik und Änderungsanträge zu einzelnen Bereichen

Die nachfolgenden Kapitel 3.1 bis 3.4 befassen sich mit den hauptsächlichen Änderungsanträgen der 26 grundsätzlich befürwortenden Stellungnahmen. Auf die fünf generell ablehnenden Stellungnahmen wird in einem separaten Kapitel 3.5 eingegangen.

3.1 Definition des Überwachungsbedarfs (Art. 9 Abs. 1 AltlV)

Die Einführung eines Überwachungs-Schwellenwerts ist unbestritten. Es wurden aber folgende Änderungsanträge gestellt:

 Von einigen Ostschweizer Kantonen wurde angeregt, bei der Stoffgruppe der chlorierten Kohlen-

wasserstoffe (CKW) generell eine Überwachungsschwelle von 1 μg/Liter vorzusehen.

Die Beurteilung des BAFU:

Dieser Vorschlag lässt ausser Acht, dass die verschiedenen CKW toxikologisch sehr unterschiedlich zu beurteilen sind. Vinylchlorid weist beispielsweise einen vierhundertmal niedrigeren Sanierungswert auf als Tetrachlorethen. In der Altlastenbearbeitung beruht die Gefährdungsabschätzung immer auf Einzelstoffbeurteilungen. Vorliegend gibt es keinen sachlichen Grund, von diesem Prinzip abzuweichen, weshalb der Vorschlag einer allgemein gültigen Überwachungsschwelle für CKW nicht aufgenommen wird.

 Zwei Kantone haben gefordert, dass Absatz 1 auch dann einen Überwachungsbedarf definieren

soll, wenn die Summe aller ermittelten Schadstoffe geteilt durch ihre jeweiligen Konzentrationswerte 0.1 bzw. 0.4 übertrifft. Damit soll allfälligen kumulativen Wirkungen Rechnung getragen werden.

Die Beurteilung des BAFU:

Die Problematik der Summenwirkung von Schadstoffen wird international seit längerem diskutiert, eine wissenschaftlich abgestützte, vollzugstaugliche Lösung wurde bisher aber nicht gefunden. Das BAFU berücksichtigt diesen Vorschlag deshalb nicht, da sich kumulative Effekte nicht alleine

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