Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2011/31: Revision der Verordnung über die Sanierung von belasteten Standorten (Altlasten-Verordnung, AltlV) · 6 Seiten
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ENTWURF
Referenz/Aktenzeichen: L144-2335
men über weite Passagen wörtlich überein. Die Änderung sei fallen zu lassen und die AltlV sei um weitergehende, strengere Regelungen zu ergänzen.
Die Beurteilung des BAFU:
Die meisten der vorgebrachten Kritikpunkte hat der Bundesrat in seiner Antwort auf die Interpellation „10.3582 - Baselbieter Deponien. Kritik am Bafu“ von NR Susanne Leutenegger Oberholzer als nicht gerechtfertigt zurückgewiesen (vgl. www.parlament.ch/d/suche/seiten/geschaefte.aspx?gesch_id=20103582). In seiner Antwort hat er auch betont, dass die AltlV im europäischen Vergleich bereits strenge Regelungen enthält. Für die in den fünf Stellungnahmen geforderte, weitere Verschärfung der AltlV fehlt die politische Legitimation. Das BAFU ist aber auch aus fachlicher Sicht überzeugt, dass der bisher eingeschlagene, pragmatische Weg bei der Bearbeitung von belasteten Standorten angemessen, effektiv und effizient ist. Insbesondere orientiert sich die vorgeschlagene Änderung im Bereich Überwachung an einem ökologischen sachgerechten Massstab und nicht wie bisher an einer Art „Nullwert“. Daher wird dem Antrag, auf die vorgeschlagene Änderung der AltlV zu verzichten, nicht entsprochen.
4 Änderungen der Verordnung für die zweite Ämterkonsultation
Aus der ersten Ämterkonsultation ergaben sich lediglich kleine sprachliche Änderungen, so dass eine weitgehend identische Fassung in die Anhörung geschickt werden konnte. Nach der Anhörung wurden die Artikel 9 Absatz 1bis, Artikel 10 Absatz 1bis sowie Artikel 13 Absatz 1 AltlV geringfügig umformuliert.
4/6 /L144-2335