Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2011/42: Genehmigung und Umsetzung des Übereinkommens des Europarates zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch (Lanzarote-Konvention). · 78 Seiten

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1 Grundzüge des Übereinkommens

1.1 Ausgangslage und Entstehung des Übereinkommens

Sexuelle Ausbeutung und sexueller Missbrauch von Kindern gehören zu den schlimmsten Formen von Gewalt überhaupt. Obwohl es keine umfassenden und verlässlichen Statistiken über sexuellen Missbrauch von Kindern in Europa gibt, muss davon ausgegangen werden, dass eine massgebliche Diskrepanz zwischen der Anzahl der bei der Polizei oder den Sozialdiensten gemeldeten Fällen und den tatsächlichen Fallzahlen besteht. Die in den Staaten des Europarates verfügbaren Daten zeigen deutlich, dass die Mehrheit der sexuellen Missbräuche von Kindern von Personen in deren engem sozialen Umfeld oder im Familienkreis begangen werden. Aus diesem Grund fällt es Kindern oft schwer, sich jemandem anzuvertrauen. Kinder sollen deshalb europaweit besser vor sexuellen Übergriffen geschützt werden.

Der Europarat setzt sich seit über 15 Jahren spezifisch für die Bekämpfung der sexuellen Ausbeutung und des sexuellen Missbrauchs von Kindern ein. Er war insbesondere aktiv in die Weltkongresse gegen kommerzielle sexuelle Ausbeutung von Kindern in Stockholm 1996, in Yokohama 2001 und in Rio de Janeiro 2008 involviert. Am 27. September 2002 hat die parlamentarische Versammlung des Europarates die Resolution 1307 (2002) über die sexuelle Ausbeutung von Kindern verabschiedet. Dieses politische Bekenntnis der Mitgliedstaaten des Europarates wurde am zweiten Gipfeltreffen der Staats- und Regierungschefs in Strassburg im November 1997 wie auch am dritten Gipfeltreffen in Warschau im Mai 2005 bestätigt. Bei dieser Gelegenheit wurde der Schutz von Kindern gegen alle Formen von Gewalt als Top-Priorität der Organisation bestimmt und ein Aktionsplan dazu verfasst. Im Anschluss daran hat der Europarat ein Programm "Building a Europe for and with children" ins Leben gerufen. Die beiden Hauptziele bestehen darin, nationale Strategien einerseits für den Schutz der Rechte des Kindes und andererseits für die Prävention der Gewalt gegen Kinder auszuarbeiten und umzusetzen.

Ein vom Ministerkomitee des Europarates eingesetztes Expertenkomitee arbeitete zwischen September 2006 und März 2007 das Europaratsübereinkommen zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch (Lanzarote-Konvention) aus. Der Vertrag wurde am 25. Oktober 2007 an der Justizministerkonferenz in Lanzarote zur Unterzeichnung aufgelegt. Die Schweiz hat das Übereinkommen am 16. Juni 2010 unterzeichnet. Die Konvention trat am 1. Juli 2010 in Kraft und wurde bisher von 13 Staaten ratifiziert1.

1.2 Überblick über den Inhalt des Übereinkommens

Das vorliegende Übereinkommen ist das erste und bisher einzige internationale Instrument, das die verschiedenen Formen sexuellen Kindsmissbrauchs umfassend strafbar erklärt. Es lehnt sich eng an den Rahmenbeschluss der Europäischen Union zur Bekämpfung der sexuellen Ausbeutung von Kindern und der Kinderpornografie

1 Die Texte der Konvention und des Erläuternden Berichts des Europarates zum Übereinkommen sind abrufbar unter http://conventions.coe.int/Treaty/EN/treaties/Html/201.htm.