Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2011/54: 08.458 Parlamentarische Initiative. Präzisierung des Anwendungsbereichs der Bestimmungen über die verdeckte Ermittlung · 10 Seiten
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5 Verfassungsmässigkeit
Sowohl bei der verdeckten Fahndung als auch bei der verdeckten Ermittlung handelt es sich um Massnahmen zur Klärung des Verdachts auf eine begangene Straftat, mithin um strafprozessuale und nicht um polizeirechtliche Massnahmen. Der Bund ist gestützt auf seine Gesetzgebungskompetenz im Bereich des Strafprozessrechts (Art. 123 Abs. 1 BV) zum Erlass entsprechender Regelungen zuständig.