Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2011/57: Postverordnung · 7 Seiten
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1 Allgemeines
Mit Beschluss vom 18. Januar 2012 hat der Bundesrat Kenntnis genommen vom Entwurf der Verordnung vom 18. Januar 2012 zum Postgesetz vom 17. Dezember 2010 und das Eidg. Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation beauftragt, die Vernehmlassung durchzuführen. Die interessierten Kreise hatten bis zum 23. April 2012 Gelegenheit, zu den Entwürfen Stellung zu nehmen. In diesem Bericht werden alle bis zum 31. Mai 2012 eingegangenen Stellungnahmen berücksichtigt.
An der Vernehmlassung beteiligten sich 26 Kantone (+ Konferenz der kantonalen Volkswirtschaftsdirektoren), 5 politische Parteien, 3 Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete, 7 Dachverbände der Wirtschaft, und 14 Branchenverbände, -vertreter und Marktteilnehmende. Insgesamt gingen 143 Stellungnahmen ein.
2 Übersicht über die Vernehmlassungsteilnehmenden
Adressaten Keine Stellung- Stellungnahme nahme
1 Kantone und Konferenz der 2727
kantonalen Volkswirtschaftsdirektoren 2 Parteien 13 85
3 Dachverbände der Gemeinde, 33
Städte und Berggebiete 4 Dachverbände der Wirtschaft 8 17
5 Diverse 17 314
Subtotal 68 1256
6 Spontanteilnahme87
Total 68 12143
3 Überblick über die Resultate der Vernehmlassung
Die Verordnung zum Postgesetz, die die Ausführungsbestimmungen zum vom Parlament am 17. Dezember 2010 beschlossenen Postgesetz enthält, wurde von den Vernehmlassungsteilnehmenden überwiegend positiv aufgenommen. Insbesondere wurde dem Bundesrat auch von den konsultierten zuständigen Kommissionen (Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des National- und Ständerates) attestiert, dass er mit den Ausführungsbestimmungen das Postgesetz im Sinn und Geist des Parlaments umgesetzt habe.
In den Eingaben wird grossmehrheitlich nicht zur ganzen Verordnung, sondern zu einzelnen, die Vernehmlassungsteilnehmenden jeweils besonders interessierenden Themen Stellung genommen. Überwiegend werden die Regelungen über die Grundversorgung kommentiert, ferner diejenigen über die Presseförderung. Eine kleinere Anzahl von Eingaben äussert sich zu den Interoperabilitätsregelungen und zur Ausgestaltung des Quersubventionierungsverbotes.