Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2011/57: Postverordnung · 7 Seiten
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Die Kantone äussern sich praktisch ausschliesslich zu den Bestimmungen über die Grundversorgung (vgl. nachstehend), und äussern keine Kritik am gesamten Entwurf.
Die Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete üben keine Kritik am Entwurf bzw. begrüssen ihn. Ihre Anliegen beschränken sich auf die Sicherstellung einer qualitativ hochstehenden, flächendeckenden Grundversorgung.
Von den Stellung nehmenden Parteien äussern sich die SVP und die FDP negativ. Sie führen aus, dass der Verordnungsentwurf zu kompliziert, zu umfangreich und gesamthaft gesehen unbefriedigend sei. Es sei kein effizienter, den Bedürfnissen der Bevölkerung entsprechender Grundversorgungsauftrag formuliert worden und die Post könne ihre führende Marktposition nach wie vor halten bzw. zementieren.
Nach Auffassung der FDP ist bereits mit dem vom Parlament beschlossenen Postgesetz die Zielsetzung der Revision nicht erreicht worden, daran ändere nun auch die Verordnung nichts.
Die Dachverbände der Wirtschaft (Economiesuisse, Schweizerischer Gewerbeverband) erachten die Regelungen in der Verordnung als zu kompliziert und schwer verständlich. Diese seien unklar und die Gestaltungsfreiheit der Post sei zu gross. Dieser Ermessensspielraum zu Gunsten der Post ermögliche es ihr, ihre starke Marktstellung auch in Zukunft zu halten. Kritik wird insbesondere an den Vorgaben zur Rechnungslegung, zur Berechnung der Nettokosten und des Quersubventionierungsverbots geübt.
Der Branchenverband KEP & Mail anerkennt die Bemühungen, eine Gleichstellung der Post mit den privaten Anbieterinnen zu erreichen, erachtet die Vorschläge der Verordnung aber noch als zu wenig weitgehend.
Die Verbände der Arbeitnehmer (Syndicom und Transfair) geben dem Entwurf gute Noten, wünschen aber in einzelnen Punkten Anpassungen, insbesondere im Bereich der Definition der Grundversorgung (vgl. nachstehend).
Die Schweizerische Post erachtet die Vorlage unter den beiden Aspekten „wirksamer Wettbewerb“ und „qualitativ hochstehende Grundversorgung“ als ausgewogen, sieht aber in einzelnen Bereichen Verbesserungsmöglichkeiten (vgl. nachstehend).
4 Einzelne zentrale Themen
4.1 Grundversorgung
Alle Kantone, die Konferenz der kantonalen Volkswirtschaftsdirektoren, ein Teil der Dachverbände der Wirtschaft sowie der Gemeinden, Städte und Berggebiete betonen die Wichtigkeit einer qualitativ hochstehenden, flächendeckenden und finanziell gesicherten Grundversorgung mit Postdiensten und mit Dienstleistungen des Zahlungsverkehrs. Von den Parteien erachtet einzig die FDP das Angebot als eher zu gross und sieht Möglichkeiten der Reduktion.
Nach Auffassung der Konsumentenschutzorganisationen sollten auch Express- und Kurierdienste im Angebot der Grundversorgung enthalten sein.
Die Schweizerische Post kritisiert, dass die Qualitätsvorgaben für die Laufzeiten in der Verordnung zu hoch angesetzt seien.
4.1.1 Angebot an Postdiensten
Das Angebot an Postdiensten wird grossmehrheitlich als gut erachtet. Die Post und die Gerichtskommission des Kantons Solothurn verlangen, dass für die Entgegennahme von Gerichtsurkunden die elektronische Unterschrift der handschriftlichen gleichgestellt werde. Einen grundsätzlichen Vorbehalt bezüglich der Umschreibung des Angebots der Grundversorgung bringt der Kanton Graubünden vor. Er erachtet die gesetzliche Grundlage, die den Bundesrat ermächtige, die Grundversorgung enger zu umschreiben als den Begriff