Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2011/57: Postverordnung · 7 Seiten
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durch Fahrzeit ersetzt werden, zum anderen die vorgeschlagene Dauer von zwei Minuten verlängert werden.
Die Post möchte als alternative Form der Zustellung auch wahlweise die elektronische Zustellung anstelle der Hauszustellung im Rahmen der Grundversorgung anbieten können.
4.2 Presseförderung
Die Eingaben zur Presseförderung beziehen sich praktisch ausschliesslich auf die Kriterienkataloge, anhand derer die Anspruchsberechtigung für die Regional- und Lokalpresse bzw. die Mitgliedschafts- und Stiftungspresse definiert wird. Zum einen wird verlangt, dass zusätzliche Kriterien aufgenommen würden, zum anderen, dass vorgeschlagene Kriterien gestrichen würden.
Der Verband Schweizer Medien begrüsst im Grossen und Ganzen die Bestimmungen zur Presseförderung, hat aber zu einzelnen Kriterien Verbesserungsvorschläge. Kritik am Kriterienkatalog kommt insbesondere von denjenigen Verlegern bzw. Herausgebern, die ihre Anliegen vom Verband nicht vertreten sehen bzw. die anhand des Kriterienkatalogs des Entwurfs nicht in den Genuss der Presseförderung gelangen.
Begrüsst wird die neue Regelung bezüglich der Entscheidkompetenz (Zuständigkeit neu beim Bundesamt für Kommunikation BAKOM anstelle der Schweizerischen Post).
4.2.1 Lokal- und Regionalpresse
Verlangt wird insbesondere eine Anpassung der Auflagenhöhe, bis zu der eine Zeitung als Lokal- oder Regionalpresse gilt (50‘000 statt 40‘000 Ex.), ausserdem die Senkung des redaktionellen Anteils einer Zeitung, der für die Förderungsberechtigung massgebend ist (50% statt 60%). Im Weiteren soll nicht differenziert werden, ob eine Zeitung direkt oder indirekt von einer staatlichen Behörde herausgegeben wird.
Die Eingaben der einzelnen Verleger zielen in erster Linie auf eine Anpassung der Kriterien im Hinblick auf die Förderungsberechtigung des eigenen Presserzeugnisses. Änderungsvorschläge betreffen die Erscheinungshäufigkeit (Förderungsberechtigung als Wochenzeitung bei einem Erscheinen von mindestens 6mal jährlich) und den Ausschluss der Förderungsberechtigung, wenn es sich um ein Erzeugnis der Fach- oder Spezialpresse handelt.
Die Post verlangt als zusätzliches Kriterium für die Definition als Lokal- und Regionalpresse eine inhaltliche Vorgabe für das Presserzeugnis („regelmässig und zu einem wesentlichen Teil über regionale Themen berichtend“).
Neben dem Verband Schweizer Medien verlangen verschiedene Teilnehmende eine Anpassung der Definition im Sinne einer besseren Verständlichkeit des Begriffs des Begriffs des Kopfblattverbundes.
4.2.2 Mitgliedschafts- und Stiftungspresse
Die Interessengemeinschaft Mitgliederpresse ist Wesentlichen mit dem Entwurf einverstanden. Gewünscht wird, wie in anderen Eingaben, dass auf die Definition der Rechtsform, die eine nicht gewinnorientierte Organisation aufweisen muss, um in den Genuss der Förderungsberechtigung zu gelangen, verzichte werde. Auf breite Ablehnung stösst das Kriterium, wonach nicht in den Genuss der Tarifvergünstigungen komme, wer sein Presseerzeugnis mit eine personalisierten Schreiben verschicke. Ferner wird von Einzelnen kritisiert, dass die Anspruchsberechtigung (erst) bei einer Auflage von mindestens 1000 Exemplaren beginne bzw. bei einer Auflage von (schon) 300‘000 Exemplaren ende.