Bericht GebV-TVD
Vernehmlassung 2011/59: Änderung der Tierseuchenverordnung (TSV), der Verordnung über die Tierverkehr-Datenbank (TVD-Verordnung) und der Verordnung über die Gebühren für den Tierverkehr (GebV-TVD) · 2 Seiten
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Verordnung über die Gebühren für den Tierverkehr (GebV-TVD)
anlässlich der Geburtsmeldung übermittelten Daten effektiv nutzen. Deshalb wird ihnen seitdem bei männlichen Tieren die Gebühr für die Grunddaten nach Buchstabe a verrechnet. Dieser Sachverhalt wird neu in der Verordnung festgehalten.
Buchstabe c – Mit der Einführung von neuen Tiergattungen in die TVD ab dem Jahr 2011 (Schweine und Equiden) wurde eine Präzisierung des Bestandes nötig. Diese Gebühr wird separat für jede Tiergattung erhoben. Gleichzeitig wird eine redaktionelle Anpassung vorgenommen.
Änderung bisherigen Rechts
Die Verordnung über die Gebühren für den Tierverkehr wird in der Verordnung vom 10. November 2004 über die Ausrichtung von Beiträgen an die Kosten der Entsorgung von tierischen Nebenprodukten (SR 916.407) mit einem veralteten Datum zitiert. Die Verordnung vom 28. März 2001 wurde durch diejenige vom 16. Juni 2006 ersetzt (AS 2006 2705).
1.4. Ergebnisse der Anhörung der interessierten Kreise
….
1.5. Auswirkungen
1.1.1 Bund
Keine Auswirkungen.
1.1.2 Kantone
Keine Auswirkungen.
1.1.3 Volkswirtschaft
Keine Auswirkungen.
1.6. Verhältnis zum internationalen Recht
Die Änderungen tangieren das internationale Recht nicht.
1.7. Inkrafttreten
Die Änderung soll am 1. Januar 2012 in Kraft treten.
1.8. Rechtliche Grundlagen
Rechtsgrundlage bildet Artikel 15b des Tierseuchengesetzes vom 1. Juli 1966.