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Vernehmlassung 2011/84: Revision der Eigenmittelverordnung (ERV; Basel III) · 68 Seiten

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Kredit

Kreditäquivalente (Art. 42) und für Marktrisiken (Art. 70). Sie richtet sich dabei nach den Basler Mindeststandards.

Art. 42 Berechnungsansätze für Derivate

1 Kreditäquivalente für Derivate können nach folgenden Methoden berechnet werden:

a. der Marktwertmethode;

b. der Standardmethode;

c. der Expected-Positive-Exposure-Modellmethode (EPE-Modellmethode).

2 Die Verwendung der EPE-Modellmethode erfordert eine Bewilligung der FINMA. Diese legt die Bewilligungsvoraussetzungen fest.

3 Das Kreditäquivalent kann gleich null gesetzt werden, wenn die Bedingungen für die Risikogewichtung von 0 Prozent für Kreditrisiken nach Artikel 56 Absätze 2 und 3 erfüllt sind.

4 Die Berechnung des Kreditäquivalents im Falle einer gesetzlichen oder vertraglichen Verrechnung nach Artikel 47, an der mehr als zwei Parteien beteiligt sind, wird durch die FINMA präzisiert.

5 Diese Berechnungsansätze sind gültig für alle Derivate, unabhängig davon ob sie an einer Börse gehandelt oder ausserbörslich abgeschlossen werden.

Art. 43 Marktwertmethode

1 Das Kreditäquivalent entspricht nach der Marktwertmethode der Summe aus dem aktuellen Wiederbeschaffungswert und dem Sicherheitszuschlag (Add-on).

2 Die FINMA bestimmt die Basis, auf welcher der jeweilige Add-on bei den einzelnen Instrumenttypen zu ermitteln ist, und die Höhe des jeweiligen Add-ons.

Art. 44 Standardmethode

Zur Berechnung des Kreditäquivalents nach der Standardmethode wird der grössere der beiden folgenden Beträge mit dem Faktor 1,4 multipliziert:

a. Marktwert der Derivate unter Berücksichtigung von Sicherheiten;

b. aufsichtsrechtlich festgelegte Risikoposition.

Art. 45 EPE-Modellmethode

1Die FINMA legt die Berechnung der Kreditäquivalente von Derivaten nach der EPE-Modellmethode fest. Sie richtet sich dabei nach den Basler Mindeststandards.Zur Berechnung des Kreditäquivalents bei Derivaten nach der EPE-Modellmethode wird die effektive EPE mit dem EPE-Faktor multipliziert.

2 Die Kreditäquivalente werden mit dem EPE-Faktor multipliziert, welchen die Die FINMA legt den EPE-Faktor im Einzelfall festlegt. Er beträgt mindestens 1,2.