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Vernehmlassung 2011/93: Verordnung über die Bescheinigungspflichten bei Mitarbeiterbeteiligungen (Mitarbeiterbescheinigungsverordnung, MBV) · 7 Seiten
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Verordnung mit der zuständigen kantonalen Steuerbehörde des Sitz- oder Betriebsstättenkantons des Arbeitgebers verbindlich geregelt wurden.
Art. 17 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2013 in Kraft.
......2012 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates
Der Bundespräsident:
Die Bundeskanzlerin: