Vorlage
Vernehmlassung 2011/93: Verordnung über die Bescheinigungspflichten bei Mitarbeiterbeteiligungen (Mitarbeiterbescheinigungsverordnung, MBV) · 7 Seiten
Fedlex · Vorlage · Seite 1Fedlex · Vorlage
Verordnung über die Bescheinigungspflichten bei Mitarbeiterbeteiligungen (Mitarbeiterbescheinigungsverordnung, MBV)
vom ..........
Der Schweizerische Bundesrat,
gestützt auf die Artikel 129 Absatz 1 Buchstabe d und 199 des Bundesgesetzes vom 14. Dezember 19901 über die direkte Bundessteuer (DBG),
verordnet:
1. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen
Art. 1 Gegenstand
1Diese Verordnung regelt, welche Angaben die Arbeitgeber den Veranlagungsbehörden in der Bescheinigung über die Mitarbeiterbeteiligungen machen müssen:
a. im Zeitpunkt des Erwerbs von Mitarbeiterbeteiligungen;
b. im Zeitpunkt der Realisation des geldwerten Vorteils aus diesen Beteiligungen.
2Die Verordnung gilt für:
a. Aktien, Genussscheine, Partizipationsscheine, Genossenschaftsanteile oder Beteiligungen anderer Art, die den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Vermögens- oder Mitgliedschaftsrechte am Arbeitgeber, an dessen Muttergesellschaft oder an einer anderen Konzerngesellschaft einräumen (Mitarbeiteraktien);
b. Mitarbeiteroptionen, Anwartschaften auf Mitarbeiteraktien und unechte Mitarbeiterbeteiligungen.
Art. 2 „Vestingperiode“
In dieser Verordnung gilt als Vestingperiode die Zeitdauer zwischen der Abgabe einer Mitarbeiterbeteiligung und dem Entstehen des Ausübungsrechts.
SR ..........
1 SR 642.11
2008–......