Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2012/102: Änderung der Verordnung über das Register der universitären Medizinalberufe (Registerverordnung MedBG) · 14 Seiten
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pharmaSuisse erachtet die Revision wegen der laufenden Revision des Medizinalberufegesetzes als
verfrüht und lehnt die Revision zum heutigen Zeitpunkt ab.
FMH, IG eHealth, pharmaSuisse sowie VSAO begrüssen die Entfernung der AHV-Nummer und lehnen auch eine spätere Aufnahme ab.
Die Aufnahme der Qualifikationen der Tierärzte stösst bei BS, JU, LU SG, SH, NE, ZG sowie Chiro-Suisse auf Zustimmung.
ChiroSuisse, FMH, IG eHealth, SMV und SUVA regen die vollständige Registrierung aller Medizinalpersonen an. IG eHealth empfiehlt die Registrierung sämtlicher Gesundheitsberufe, welche medizinische Daten bearbeiten. SUVA möchte auch die Gesellschaftsärzte, namentlich die bei der SUVA angestellten Ärztinnen und Ärzte der Arbeits- und Versicherungsmedizin, in das MedReg integrieren und einer Bewilligungspflicht gemäss MedBG unterstellen. TG und SMV empfehlen, auch die Bewilligung zur Selbstdispensation im MedReg aufzunehmen. VD, TI und SPO möchten mit einer Lockerung der Bestimmungen über den Umgang mit besonders schützenswerten Personendaten mehr Transparenz schaffen und damit den Patientenschutz erhöhen. SMV erachtet hingegen eine Veröffentlichung der Nationalität und des Geburtsdatums auf Anfrage als ungerechtfertigt und befürchtet Diskriminierungen.
BS und VKZS wünschen ergänzende Erläuterungen, aus denen hervorgeht, weshalb die UID im MedReg eingetragen werde und wer sie benötige. FMH und IG eHealth lehnen die Eintragung der UID im MedReg ab, da es sich nicht um eine eindeutige Personennummer handle.
BE, BS, JU, LU, SG, VD und VKZS begrüssen die Aufnahme der ZSR ausdrücklich. curafutura, FMH, H+, pharmaSuisse, santésuisse, SASIS AG und VSAO lehnen die Aufnahme der Zentralstellennummer ZSR in das MedReg ab.
Der erweiterte Zugang über die Standardschnittstelle zu den öffentlichen Daten des MedReg durch weitere Stellen wird von FR, GE, GL, GR, JU, NW, OW, SZ, VD, GDK, SUVA sowie VKS ohne Einschränkungen und von BE, curafutura, FMH, H+, refdata, SPO und VSAO mit Einschränkungen gut-
geheissen.
Es sind einige wenige, aber unterschiedliche Rückmeldungen zu den für die Nutzung der Standardschnittstelle zu bezahlenden Gebühren eingegangen: GR und OW begrüssen den kostenpflichtigen Zugang für die Pharmagrossisten, wobei GR für seine Einträge im MedReg entschädigt werden möchte. TI hält fest, dass eine Aufteilung der Gebühreneinnahmen zwischen Bund und Kantonen vorgenommen werden sollte. santésuisse kann nicht nachvollziehen, weshalb die Versicherer diese Dienstleistung nur noch gebührenpflichtig als sogenannte "Nutzer" beziehen können. SPO möchte für Patientenorganisationen eine Ausnahme von der Gebührenpflicht. refdata ist, bei Einhaltung gewisser Bedingungen, grundsätzlich mit der Erhebung von Gebühren einverstanden.
IG eHealth, FMH und pharmaSuisse regen eine Klärung bezüglich der Funktion des MedReg im Rahmen von eHealth an. FMH erachtet die Bereitstellung der Datenbasis für die HPI-Services als Aufgabe der Berufsorganisationen, während pharmaSuisse und IG eHealth die anforderungsgerechte Aufrüstung und Anpassung des MedReg fordern, damit es in Zukunft als Datenbasis für die HPI-Services eingesetzt werden kann.
4 Die Ergebnisse im Einzelnen
1. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen Artikel 3 Absatz 2
pharmaSuisse hält fest, dass auch die Leistungserbringer und ihre Verbände zu den Nutzern des MedReg gehörten. Es sei zu bedauern, dass sie nicht vorgängig über ihre das Register betreffenden Bedürfnisse angefragt worden seien. Sie stellen aber keinen Änderungsantrag zur Bestimmung.