Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2012/103: Verordnungen zum neuen Epidemiengesetz vom 28. September 2012 (EpG) · 70 Seiten
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Kurzübersicht
Das revidierte Bundesgesetz über die Bekämpfung übertragbarer Krankheiten (Epidemiengesetz, EpG) wurde in der Volksabstimmung vom 22. September 2013 angenommen. Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) hat vom 7. Juli bis am 10. Oktober 2014 eine Anhörung zum Verordnungsrecht dieses Gesetzes durchgeführt. Im vorliegenden Bericht werden die Resultate der Anhörung der Verordnung über die Bekämpfung übertragbarer Krankheiten des Menschen (Epidemienverordnung, EpV) und der Verordnung über mikrobiologische Laboratorien zusammenfassend dargestellt.
Rückmeldungen und Stellungnahmen
Alle Kantone und 36 Organisationen haben eine Rückmeldung eingereicht, wovon eine ausdrücklich auf eine Stellungnahme verzichtete. Somit wurden Stellungnahmen von 26 Kantonen und 35 Organisationen ausgewertet. Zur Epidemienverordnung nahmen alle Kantone sowie 28 Organisationen, zur Verordnung über mikrobiologische Laboratorien 21 Kantone und 17 Organisationen Stellung. Sowohl zur Epidemien- als auch zur Verordnung über mikrobiologische Laboratorien nahmen 21 Kantone und 10 Organisationen, ausschliesslich zur Epidemienverordnung 5 Kantone und 15 Organisationen, und ausschliesslich zur Verordnung über mikrobiologische Laboratorien 5 Organisationen Stellung.
Der im erläuternden Bericht beschriebene Regelbedarf wird von allen Kantonen sowie von 33 der 35 stellungnehmenden Organisationen anerkannt.
6 Organisationen begrüssen beide Vorlagen in der vorliegenden Form vorbehaltlos (anresis.ch, SMCF, SDV, CP, PK Sentinella, kf).
Alle Kantone sowie 33 der 35 stellungnehmenden Organisationen stimmen beiden Vorlagen grundsätzlich zu, haben jedoch Vorbehalte von unterschiedlicher Tragweite und entsprechende Änderungswünsche bis hin zur grundsätzlichen Überarbeitung (Kantone AR und UR).
2 Organisationen (N.I.E., N.I.E. Sektion Ticino) lehnen beide Vorlagen in der vorliegenden Form ab.
Stellungnahmen zur Epidemienverordnung
6 Organisationen (anresis.ch, CP, kf, PK Sentinella, SDV, SMCF) stimmen der Epidemienverordnung in der vorliegenden Form vorbehaltlos zu.
Alle Kantone sowie 21 Organisationen (acsi, BEKAG, FMH, GDK, GSG, H+, KHM, Lungenliga CH, pharmaSuisse, SBK, SGPG, SGS, SGSH, SKS, SMTH, SPO, Swissnoso, SwissTPH, VKS, USB, Zukunft.ch) begrüssen die Epidemienverordnung grundsätzlich, haben jedoch spezifische Änderungswünsche oder Vorbehalte von unterschiedlicher Tragweite bis hin zum Wunsch nach grundsätzlicher Überarbeitung (Kantone AR, UR), welcher sich auf die vorgesehenen Bestimmungen zu Kantonsärztinnen und Kantonsärzten bezieht.
2 Organisationen (N.I.E., N.I.E. Sektion Ticino) lehnen die Epidemienverordnung in der vorliegenden Form ab. Sie begründen ihre ablehnende Haltung mit den vorgesehenen Bestimmungen zu Impfungen.
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