Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2012/103: Verordnungen zum neuen Epidemiengesetz vom 28. September 2012 (EpG) · 70 Seiten
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1. Ausgangslage
Das revidierte Bundesgesetz über die Bekämpfung übertragbarer Krankheiten (Epidemiengesetz EpG) wurde in der Volksabstimmung vom 22. September 2013 angenommen. Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) hat vom 7. Juli bis am 10. Oktober 2014 eine Anhörung zum Verordnungsrecht dieses Gesetzes durchgeführt. Dabei ging es um drei Verordnungen. Die Verordnung über die Bekämpfung übertragbarer Krankheiten des Menschen (Epidemienverordnung, EpV) konkretisiert die gesetzlichen Bestimmungen zur Bekämpfung übertragbarer Krankheiten des Menschen. Bei der Verordnung über mikrobiologische Laboratorien stehen die Bewilligung und der Betrieb mikrobiologischer Laboratorien im Zentrum. Die Verordnung des EDI über die meldepflichtigen Beobachtungen übertragbarer Krankheiten des Menschen befasst sich mit den meldepflichtigen Beobachtungen übertragbarer Krankheiten. Der vorliegende Bericht bezieht sich ausschliesslich auf die Epidemienverordnung und auf die Verordnung über mikrobiologische Laboratorien.
2. Anhörungsverfahren und Auswertungskonzept
2.1. Anhörungsverfahren
Tabelle 1: Übersicht über die eingegangenen Antworten
Kategorie Total begrüsst Antworten Be- Antworten Nicht Total Antworten
grüsste Begrüsste
Kantone, FL, 28 26 026
KDK Interkantonale 3 1 01
Organisationen Organisationen 77 18* 1735
und interessierte
Kreise
82 45 17 62*
* Santésuisse verzichtete jedoch in ihrer Antwort ausdrücklich auf eine Stellungnahme
2.2. Auswertungsgrundsätze
Für ein möglichst umfassendes Gesamtbild werden die zahlreichen und inhaltlich sehr vielfältigen Stellungnahmen im vorliegenden Bericht möglichst akkurat zusammengefasst und wiedergegeben. Für eine gute Leserfreundlichkeit wird der Verordnungstext, auf welchen sich die Stellungnahmen beziehen, i.d.R. abgebildet.1 Wo es für ein gutes Verständnis der Stellungnahmen notwendig oder sinnvoll erscheint, werden auch Begründungen und Argumentationen zusammengefasst wiedergegeben. Hingegen wird i.d.R. aufgrund der schieren Menge an Formulierungsvorschlägen auf ihre wortwörtliche Wiedergabe verzichtet.
Die Stellungnahmen zu den einzelnen Artikeln der Vorlagen werden in Kapitel 5 dargestellt.
Für einen Überblick über das Wesentliche und zur Gewichtung der Stellungnahmen werden zuvor in Kapitel 4 die Hauptthemen dargestellt.
1Dies gilt nicht für die Anhänge der Verordnung über mikrobiologische Laboratorien.
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